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1085.
Kirche von Bremen dauernd verbunden gebliebene Bischof Tiedovon Brandenburg standen zu Heinrich IV. Dagegen konnte derGegenkönig Hermann auf Erzbischof Hartwig von Magdeburg, aufdie Bischöfe Burchard von Halberstadt, Udo von Hildesheim, Wernervon Merseburg, Günther von Naumburg, Benno von Meißen sichsicher verlassen, und auch Bischof Godschalk von Havelberg ist dawohl mit einzubeziehen ^). Von den weltlichen Fürsten hatte Mark-graf Ekbert von Meißen, in seiner veränderlich schwankenden Art,bis 1082 von Heinrich IV. sich zu der gegnerisch gesinnten Parteihinüber begeben. Sehr wahrscheinlich hielten sich Heinrich der Fette,Siegfried von Bomeneburg, Konrad von Beichlingen, die Söhne des1083 verstorbenen ehemaligen Herzogs Otto von Baiern, vomNordheim'schen Geschlechte, zum Gegenkönige. Von den Billingern— Herzog Magnus und seinem Oheim, dem Grafen Hermann —steht so viel fest, daß sie sich sehr im Hintergründe hielten; es istanzunehmen, daß sie für den Kaiser in Betracht fielen. Der jungeWiprecht von Groitsch hatte in dem für Heinrich IV., besonders inden Kämpfen vor Rom, geleisteten Dienste den noch höheren Rufeines äußerst tapferen und muthigen Kriegers sich verschafft^).
Um so mehr mußte es der Wunsch der wirklich den Friedenherbeisehnenden Vertreter aus beiden Lagern sein, daß ein Versuchder Vermittlung neuerdings gemacht werde, und es ist geradezubezeugt, daß die um den Kaiser bei dessen Weihnachtsfeier ver-sammelten Fürsten riethen, es möchte mit Gottes Hülfe allen diesenUebeln ein Ende gesetzt werden H. Allein den gregorianisch ge-sinnten Bischöfen, eben besonders innerhalb des sächsischen Landes,stand dagegen als Hauptbedenken im Wege, daß Heinrich IV.excommunicirt war, daß es ihnen also verwehrt sei, mit ihm in
2) Vergl. I. c., S. 343 wegen Minden, S. 505 wegen Paderborn, zuletztS. 294 u. 295, 342, 462 u. 463 , 471, 504 wegen Osnabrück, S. 582 wegenMünster, zuletzt S. 285, 336, 386, 433, 474, 480, 584 wegen Hamburg-Bremen,S. 285 wegen Brandenburg, zuletzt S. 346, 426, 504 wegen Magdeburg undS. 426, 504, 506 wegen Halberstadt, S. 232 , 346 , 463 wegen Hildesheim,S. 339, 427 u. 428, 504 wegen Merseburg, S. 230, 335, 504 wegen Naum-burg, S. 205, 504 wegen Meißen, S. 229, 504 n. 55 wegen Havelberg. Sieber,Haltung Sachsens gegenüber Heinrich IV. von 1083—1106 (Breslauer Dissert.,1883), der diese Parteiverhältnisse ganz vollständig, 4 ff., vorführt, weist, 5,darauf hin, daß für Bischof Richbert von Werden dieses Berhältniß nicht nach-zuweisen sei, daß er aber wohl Hermann anhing.
") lieber Ekbert vergl. 1. e., S. 463, über die Nordheimer Brüder S. 503,über die Billinger S. 236, 503 u. 504, über Wiprecht von Groitsch S. 236,331 u. 332, 853, 474 n. 475.
<0 Die ^.nnal. katisbonens. mafor., oder vielmehr das in diesem Frag-mente vorliegende Stück von Reichsannalen, a. 1085, lassen an der schonBd. III, S. 605, in n. 118, erwähnten Stelle, bei Nennung von Hcinrich's IV.Weihnachtsfeier 1084, diesen mit Vcrmittlungsgcdankcn sich beschäftigen: Impe-rator dum . .. erronsorum episeopornm maebinamenta, diu pontiüeatibueeorum epieeopali Providentia destitutis, contra Deiim et contra se injusteinultiplieari psrtraetaret, obtiinatnm suorum disposutt eonsilio, nt tantismalte ttnsm taeeret cum Del auxilio (88. XIII, 49).