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Die Düsseldorfer Maler-Schule in den Jahren 1834, 1835 und 1836
Entstehung
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die Interessen des Vereins zu machen; es muß vorheraber seine Absicht dem Secretär anzeigen, welchem,nächst der Vorsitzende dasselbe nach der Reihenfolgezum Vortrage auffordcrn wird.

Art. 22. Die Rechnung des Vereins wird jährlichgedruckt, öffentlich bekannt gemacht und jedem Mit,gliede mitgcthcilt.

Art. 23. Von jedem vom Vereine erworbenen oderauf dessen Veranlassung ausgcführtcn Kunstwerke er-hält jedes Mitglied einen radirten Umriß, oder einelithographische Zeichnung unentgeltlich mitgetheilt.

Die Unterzeichneten haben sich als provisori,scher Ausschuß und Verwaltungsrath constituirt.

In der ersten Generalversammlung wird die Bestä-tigung , oder neue Bildung desselben durch Stimmen-mehrheit erfolgen.

Düsseldorf, am 23. Januar 1829.

Die reine Einnahme des Vereins belief sich imJahre 1830 auf 11,099 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.; dieAusgabe auf 6,613 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf.; die depo-nirte Summe, welche zu öffentlichen Zwecken benutztwerden sollte, war 3052 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. groß.Im Jahre 1834 belief sich die Einnahme auf 11,962Thlr. 13 Sgr. 10 Pf.; die Ausgabe auf 10,857Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. und cs fanden sich für öffent-liche Zwecke deponirt 5048 Thlr. 18 Sgr. 7 Pf.

Schon dieser oberflächliche Blick ergibt die bedeu-tenden Kräfte, welche der Kunstverein für das Auf-