Druckschrift 
Die Düsseldorfer Maler-Schule in den Jahren 1834, 1835 und 1836
Entstehung
Seite
22
Einzelbild herunterladen
 

22

deS Statuts und beziehungsweise nach den Beschlüssendes Ausschusses und der Generalversammlungen.

Art. 18. Der Vorsitzende des Vcrwaltungs-rathes führt auch im Ausschuß und in den General-versammlungen den Vorsitz und leitet die Berathungen.

Der Secretair führt den Briefwechsel des Ver-eins, die Protocolle der Verhandlungen; er entwirftund zeichnet alle öffentlichen Bekanntmachungen.

Der Schatzmeister besorgt die Verwaltung derGelder, die Einnahmen und Ausgaben, letztere aufschriftliche Anweisung des Vorsitzenden, und legt dieRechnung.

Art. 19. In den Generalversammlungenwird der Ausschuß und Nerwaltungsrath über seineThatigkeit und Verwaltung Rechenschaft ablcgcn.

In denselben wird über die Bestimmung, welcheden vom Vereine erworbenen Kunstwerken gegebenwerden soll, entschieden; — die Verloosung der zudieser bestimmten vorgenommcn; — über die Erwei-terung und Ergänzung des Ausschusses abgestimmt;— auch werden in denselben die allgemeinen Inte-ressen des Vereins berathcn.

Art. 20. Jedes Mitglied, welches nach vorherigerBerufung in den Versammlungen des Ausschussesoder in den Generalversammlungen nicht erscheint,wird als den Beschlüssen der Mehrheit beitrctendgezahlt.

Die Beschlüsse werden überall nach absoluter Stim-menmehrheit gefaßt.

Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende denAusschlag.

Art. 21. Jedem Mitglieds steht es frei, in denGeneralversammlungen Mittheilungen für und über