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er ist ihnen, tren seinem Principe, darum nicht günstiger.Er theilt nichts weniger, als ihre Begeisterung für die alt-römische Freiheit. Er bedauert, daß der Adel zwischen dieseStädte eingezwängt sich nicht mehr zu halten vermöge undgezwungen sei, in ihnen das Bürgerrecht nachzusuchen. Ih-ren Stadtbann nennen sie sogar „Grafschaft", sagt er. Wasaber sein aristokratisches Gefühl am meisten empört, ist, daßsie dem handwcrkernden Pöbelin ihrem Kriegswesen eineglänzende Laufbahn eröffnen. Jetzt folgt der strengste Tadelihres Ungehorsams gegen den Kaiser, und hat er ihnen ein-gangs eine antike nobilitss zugestanden, so schilt er sie nuneine „kmrbgrieg isex, guock eum legibus 86 vivero §lo-riantnr, la^ibus non ol)86guuntur." Der Kaiser erscheintihnen gegenüber in der Glorie seines historischen Rech-tes. Doch ist Otto auch hier unparteiisch genug, dieRechte aufzuzählen, die ein jeweiliger Kaiser bei seinem Ein-tritt in Italien hatte, und die drückend genug sind, um eineEmpörung der Städte wenn nicht zu entschuldigen, so dochnach einer Seite hin begreiflich zu machen. Während derAnwesenheit des Kaisers waren alle Magistrate und Gerichts-höfe suspendirt, er allein war Herr und Richter, alle Lan-desprodukte, die Zugochsen und das Saatgetreide ausgenom-men, mußten ihm und seinem Heere zu freier, uncntgeldlicherVerfügung stehen rc. Dieser Widerspruch der BehandlungItaliens wie eines eroberten Landes mit dem kecken Frei-heitSstolz der dort blühenden Republiken mußte immer wiederzu heißem Kampf entzünden. Man denke das Empörendesolcher Rechte selbst nach unfern Begriffen, die noch langekeine republikanischen sind! — Für das Volk, den drittenStand als einen politischen Begriff hat Otto noch durch-
caeteroo gentes sl> Iior>88tioi-ilni8 et Ilberslioribu8 8tuclÜ8, tam^usin ^>e8tem propolluiN."