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paraliilis viri) zum 7. September Folgendes zu lesen ist:Norimuncli in 6aIIia clcpositio L. Oltonis, aclmiranclaeSanctitatis viri, gui nolniitatoin Acncris ot soculi elo-licias contoinncns, ibielom babitum rcli^ionis assumpsit,et postinoäum in abliatoin illius loci sloctus, vcrao liuini-litatis et porkoctionis Nonusticao so oxomplar oxlnbuit.(Inäo in Lpiscopum krisinAonsem assuinptus, cloctriua,pictats, inoruin Avavitato totam Luropam (!) mirsbilitorilluslravit, et post multa sanctilatis Opera in proprio nio-nastsrio (elieiter vitmn linivit "'). Auch im Martyrolo-gium des Bcnedictincrordeus soll Otto einst unter dem 23.September aufgeführt gewesen sein, aber in dem jetzigenMartyrologium - dieses Ordens ist er nicht mehr zu finden.Dieß Alles weist darauf hin, daß Otto's Andenken, we-nigstens in den ersten Zeiten nach seinem Tode, nicht ganzohne öffentlichen Cultns geblieben ist, doch hat dieser niedie päpstliche Bestätigung und also allgemeine öffentlicheGeltung erlangt. Er war entweder nur ans den Orden,oder gar anf Morimnnd beschränkt, und weiterhin höchstensgeduldet. Viel nichts beweisender noch sind daher die Prä-dicate, die Otto von einzelnen Personen zugetheilt werden,so nennt ihn BaroninS in seinen Annalen — Sanctus, VitusArcnbeckius — Lcatus, Jacobus Manlius und JoannesStabius haben ihn gar unter die Schutzheiligen Oesterreichsausgenommen""). Um ihm nun auch baperischerscits eineEhre anzuthun, hat ihn auch Raderus in sein „heiligesBayerland" ausgenommen, aber nur in die Kategorie der„Gottseligen" eingcrciht'"). Wo ihn die chronologischeReihe getroffen hätte, ist er dort nicht zu finden, er wirderst viel später nachgebracht, „weil er keine Wunder gethan
6sIIos, snnsles ^uslriae. II. 23. Anm.
"") llslles, I. o. S. 25.
>») Augsbg. 1714. S. 74.