über die Bauhütten.
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ln neuerer Zeit hat besonders Homeycr (in Wo 11’s Zeitschr. fürdeutsche Mythologie -1, 18 3) die Aufmerksamkeit auf die Haus- und II of-■ marken gelenkt, die offenbar eine gewisse Verwandtschaft mit den Stein-metzzeichen haben.
Anmerkung 3. Heber die äusseren Bedingungen, unter welchen•sich die Baukunst im M. A. entwickelte und wirkte, giebt Auskunft eineAbhandlung von Mone »über die Domfabrik zu Spcier" (1220— 152-1)«in Desselben Anzeiger für Kunde der deut. Vorzeit V. Sp. 92 ff. und 24 1 ff.(Vgl-. VII. Sp. 183 ff.). Sehr schätzbare Aufschlüsse über den ganzen mit-telalterlichen Baubetrieb liefern in reicher Fülle die den Zeitraum von 1356
— 1555 umfassenden »Auszüge aus den Baurechnungen der St. Victors-kirche zu Xanten, herausgegeben von Dr. II. C. Schölten. 1852«, ausdenen die bedeutende Kostspieligkeit einer grossen Bauausführung auch indamaliger Zeit hervorgeht. Vergl. auch Luchs, Herrn., Baurechnungendes ehemal. Dominikaner-Convents zu St. Adalbert in Breslau, aus derZeitschr. des Vereins für Gesch. u. Alterth. Schlesiens II. 2. 1 ff. (1858).
— Jede Stiftskirche hatte ihre besondere Baukasse (fubrica ccclesiae), wel-cher ein Geistlicher (in Xanten unter dem Namen eines »magister fabricae«)Vorstand. Die Einkünfte derselben waren theils regelmässige (Renten etc.),theijs zufällige (die Erträgnisse von Ablassertheilungen, Collecten durchausgesendete 'Sammler (petitorcs structurae), Vermächtnissen, .Geschenkenan Geld und Naturalien, Kleidungsstücken, Waffen, allerlei Geräthen etc.,welche Gegenstände zum Besten der Baukasse verkauft und in Rechnunggestellt wurden). Wenn die Mittel reichlich flössen , vermehrte man die'Bauthätigkeit und schränkte sie wiederum ein , wenn es gerade an Geldfehlte; konnte liran dagegen über feste und hinreichende Einnahmen ver-fügen , so pflegte man (mindestens seit der zweiten Hällte des XV. Jalirh.)gleich den ganzen Bau einem bestimmten Baumeister in Verding zu geben.Belehrend über die ganze Art und Weise, wie Bauten im späteren M. A.verdungen und die Arbeitzeiten und Löhne festgesetzt wurden, ist der Ver-trag des Rathes zu Freiburg i. B. mit Hans Riesenberger von Grätz ausdem J. 1.471 (abgedruckt in H. Schreiber’s Münster zu Freiburg. Bei-lagen S. 15 f.), auch der C'ontract wegen Fortbau des Domthurmes zuFrankfurt a. M, mit Hans von Ingelheim vom J.. 1183 und mit NiclasQuecke vom J. 1494 (vgl. Archiv für Frankfurts Gesch. und Kunst I. 3,40 ff.).
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