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1 (1868)
Entstehung
Seite
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Doppelkapellen.

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beide Stockwerke der Kapelle durch eine Balkendecke getrennt, die nichtmehr vorhanden ist; ebenso verhält es sich zu Reiclienberg bei St. Goars-hausen am Rhein, wo sogar drei Kapellen über einander liegen; dieuntere im zweiten Geschoss des Gebäudes befindliche ist überwölbt, ohneOeffhung in der Decke, und zwischen den beiden oberen fehlt die ehe-malige Balkendecke. Von der Doppelkapelle in Wiener-Neustadt sindnur noch Reste übrig und in der zu Warburg in Westfalen, deren Ober-stock durch eine doppelte Freitreppe zugänglich ist, soll eine Oeffnungniemals vorhanden gewesen sein. Dagegen ist letztere nachgewiesen inden Doppelkapellen zu Eger, Freiburg a. d. Unstrut, Landsberg beiHalle a. d. S,, Lohra bei Nordhausen und Steinfurt im Münsterlande.Die Kapelle im Saalhofe zu Frankfurt a. M. zeigt sogar zwei Oeffnungen,eine grössere und eine kleinere. Während die genannten Doppelkapellenrechteckige Grundform haben, zeigt die Kirche zu Schwarz - Rheindorf(Bonn gegenüber) in ihrem ursprünglichen , 1 1 5 1 als Grabkapelle ihresStifters von Erzbischof Arnold von Cöln erbauten, ein gleiehschenkeligesKreuz bildenden, mit einer Kuppel gedeckten Kerne und die Schloss-kapelle zu Vianden in ihrem polygonischen Grundrisse die sonst fürGrab- und Reliquienkapellen typische Form , mit der Fussbodenüffnungim Centrum ; ebenso die Ulrichskapelle der Kaiserpfalz in Goslar, derenUnterraum innerlich ein gleiehschenkeliges Kreuz bildet, der Oberraumein Achteck. In der rechteckigen Schlosskapelle auf der Trausnitz beiLandshut besteht das Oberstockwerk nur aus einer sich an drei Seitenherumziehenden, die vierte Seite freilassenden Empore, welche letztereoffenbar für die Herrschaft bestimmt war, während der untere Raum derübrigen Burggemeinde diente. 1 ) Gleiche Bestimmung hatten die in öster-reichischen Burgkapellen häufig vorkommenden Emporen, die zu dem-selben Zwecke auch durch ein in die anliegenden Gemächer des oberenStockwerkes führendes Fenster mit einem offenen Erker ersetzt werden.— Ausser den vorstehend genannten werden die Kapellen zu Abbach inBayern, Rineck in Unterfranken, Homburg bei Gössenheim a. d.Werra 2 ),zu Greifenstein bei Weilburg, zu Larochette im Luxemburgischen 3 ) undim erzbischöfl. Palasto zu Rheims*) ohne nähere Beschreibung als Dop-pelkapellen angeführt; auch im Collegium Josephinum zu Hildesheim sollsich eine Doppelkapelle befinden. — Die aus dem XV. Jalirh. datirende

1) Diese Bestimmung beider Räume, des oberen für die Herrschaft, des unterenfür das Gesinde, nahm man nach der von Stieglitz zuerst ausgesprochenen An-sicht bisher zwar bei sämmtlichcn Doppelkapellen an, ohne jedoch den Beweisgeführt zu haben, worauf W. Weingärtner (System des christl. Thurmbaues,S. 1—21) nachdrücklich hingewiesen und seiner Seits den Unterraum als Gruft-kapelle erklärt hat, was auch in den meisten Fällen richtig sein wird. Uebrigens istdiese Ansicht nicht neu, indem schon J. Scheiger (über Burgen u. Schlösser imLande Oesterreich u. d. E. Wien 1S37. S. 11) ausgesprochen hat, dass die untereKapelle zum Todtenkirchendienst gehörte. Eine hierauf bezügliche Notiz aus einemaltfranzös. Dichter 'Lancelvet ed. Jonkbloet. Haag 181(i. II. p. XCVI.) hat Alw.Schultz in den Mittheil, der k. k. Oentral-Commission. 18(1(1. 5, 331 gegeben.

2) Correspondenzbl. des Gcsanuntvereines etc. VIII. (ISOII.) S. 133.

3) Neyen, A., Histoire de la ville de Vianden. Luxemb. 1851. p. 40.

1) Schultz, Alw., a. a. 0.