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2 (1893)
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IV. Der Jbsenismus.

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laubt, wie wagte sie, sich Pastor Mauders anzubieten undRegine mit dem eigenen Halbbruder zu verkuppeln? Oder giltdas Sittengesetz nur für den Mann und nicht für die Frau?Ein englisches Sprichwort sagt: „Was für die Gans Tunke ist,das ist auch für den Gänserich Tunke." Ibsen theilt sichtlichnicht die Meinung der Volksweisheit. Eine Frau, die vonihrem rechtmäßigen Gatten davonläuft und einem Geliebtenfolgt (Frau Elvsted und Ejlert Lövborg, „Hedda Gabler"),oder die einem Manne anbietet, in ein freies Verhältniß zuihm zu treten, obgleich nichts die Beiden hindern würde, sichohne Gethne und Gerede zu verheiraten wie andere vernünftigeSteuerzahler auch (Frau Linden und Günther, „Nora"), solcheFrauen haben den vollen Beifall und die Zuneigung Ibsens.Wenn aber ein Mann ein Mädchen verführt und für dessenweiteres Fortkommen freigebig sorgt (Werle und Gina, „Wild-ente"), oder wenn er sich mit einer verheirateten Frau einläßt(Konsul Bernick und die Schauspielerin Dorff, „Stützen derGesellschaft"), so ist dies ein so schweres Verbrechen, daß derSchuldige für sein ganzes Leben gebrandmarkt bleibt und vomDichter mit der Grausamkeit eines mittelalterlichen Henkers anden Schandpfahl genagelt wird.

Derselbe Widerspruch drückt sich auch in einer andern, all-gemeinem Form aus. Einmal tritt Ibsen mit grimmigemUngestüm dafür ein, daß das Individuum nur „seinem eigenenGesetze", das heißt jeder seiner Launen, ja jedem seiner krank-haften Zwangs-Antriebe gehorche, daß er „sich auslebe", wiedie blödsinnige Phrase seiner Ausleger lautet. In „Stützender Gesellschaft" sagt Frl. Bernick zu Dina (S. 87): „Versprichmir, ihn" (ihren Verlobten) „glücklich zu machen. Dina. Ichwill nichts versprechen; ich hasse alle Versprechungen; allesmuß kommen, wie Gottes will". (Das heißt: wie der Augen-blick es dem grillenhaften Kopf eingibt.) „Frl. Bernick. Ja,das muß es; bleibe du, wie du bist — wahr und treu gegen