III. Dccadenten und Aestheten.
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die Kunst das letzte Asyl sein, wohin Verbrecher sich flüchten,um der Strafe zu entgehen? Sollen sic die Triebe, deren Be-friedigung auf der Straße der Schutzmann verhindert, im so-genannten „Tempel" der Kunst stillen dürfen? Ich sehe nicht,wie man ein solches Vorrecht gesellschaftfeindlichster Natur ver-thcidigeu will.
Ich bin weit entfernt, die Ansicht Ruskins zu theilen, daßman von einem Kunstwerk nur Sittlichkeit und sonst nichts ver-langen dürfe. Die Sittlichkeit allein thut es nicht. Dennsonst wären Traktätlein das schönste Schriftthum und die be-kannten, in München fabrikmäßig hergestellten, bunt gestrichenenKirchcnheiligen die vornehmste Bildhauerei. Die Vorzüglich-keit der Form behält in allen Künsten ihre Rechte und sie gibtder Schöpfung in erster Linie ihren Kunstwerth. Das Werkbraucht also nicht sittlich zu sein. Es braucht, genauer gesagt,nicht ausdrücklich Tugend und Gottesfurcht zu predigen und zurErbauung von Betschwestern bestimmt zu sein. Aber zwischeneinem Werke ohne Heiligungszweck und einem gewollt unsitt-lichen Werke ist ein himmelweiter Unterschied. Ein sittlichgleichgiltiges Werk wird nicht alle Geister gleich stark anziehenund gleich tief befriedigen, es wird aber Niemand abstoßen undärgern. Ein ausgesprochen unsittliches Werk erregt im gesundenMenschen dieselben Empfindungen der Unlust und des Abscheuswie die unsittliche Handlung selbst und die Form des Werkeskann daran nichts ändern. Gewiß, die Sittlichkeit allein machtein Kunstwerk nicht schön. Aber Schönheit ist ohne Sittlich-keit unmöglich.
Und damit kommen wir zn dem zweiten Grunde, mit demdie Aestheten das Recht des Künstlers auf Unsittlichkeit vcr-thcidigen wollen. Das Kunstwerk, sagen sie, hat nur schön zusein. Die Schönheit liegt in der Form. Der Inhalt ist alsogleichgiltig. Er mag Laster und Verbrechen sein. Er kann