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2 (1893)
Entstehung
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133
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III. Decadenten und Aestheten.

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urtheilt wird, nämlich die Grundsätze der Sittlichkeit und desGesetzes.

Wir prüfen jeden organischen Drang darauf, ob er einemrechtmäßigen Bedürfnisse entspringt oder die Folge einer Ver-irrung ist, ob seine Befriedigung dem Organismus nutzt oderschadet- wir unterscheiden den gesunden vom krankhaften Triebund fordern die Bekämpfung des krankhaften. Sucht der Drangseine Befriedigung in einer Thätigkeit, die aus Andere wirkt,so untersuchen wir, ob diese mit dem Bestand und Gedeihender Gesellschaft vereinbar ist oder sie gefährdet. Die Thätig-keit, welche die Gesellschaft schädigt, verstößt gegen Brauch undGesetz, die nichts Anderes sind als die Zusammenfassung derjeweiligen Anschauungen der Gesellschaft über das, was ihr nütztoder schadet.

Die Begriffe gesund und krank, sittlich und unsittlich, ge-sellschaftlich oder gesellschaftfeindlich, gelten somit für die Kunstwie für jede andere menschliche Thätigkeit und es läßt sichnicht der Schimmer eines vernünftigen Grundes anführen, wes-halb wir ein Kunstwerk anders ansehen sollen wie jede andereKundgebung einer Individualität.

Es ist sehr wohl denkbar, daß die Emotion, welcher derKünstler in seinem Werke Ausdruck gibt, aus einer krankhaftenVerirrung hervorgeht, daß sie naturwidrig, wollüstig, grausam,auf Häßliches oder Ekelhaftes gerichtet ist; sollen wir diesesWerk nicht verurtheilcn und, wenn uns dies möglich ist, unter-drücken? Wie will man seine Berechtigung vertheidigen?Etwa damit, daß der Künstler aufrichtig war, als er es schuf,daß er das wiedergab, was wirklich in ihm lebte, und daß erdeshalb die subjektive Berechtigung hatte, sich künstlerisch aus-zuleben? Es gibt eben Aufrichtigkeiten, die gänzlich unzulässigsind. Der Trunk- oder Zerstörungssüchtige ist auch aufrichtig,wenn er säuft oder Alles zerbricht, was in seinem Handbereicheliegt. Wir gestehen ihm aber nicht das Recht zu, seinen Drang