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7,2 (1832) Die Kreuzzuege des Königs Ludwig des Heiligen und der Verlust d. heiligen Landes
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488 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VIII. Kap. XV.

unwillig und sprach:wie mögt ihr ruhen wollen, so langeder Islam in Gefahr schwebt, kehrt zurück zu euren Po-ssen;" mehr als vierzig Emire, welche zu früh ihre Postenverlassen hatten, wurden gefänglich eingezogen und in Fesselngelegt, uno nur auf die dringende Fürbitte der übrigen Emirevon dem Sultan mit der Ermahnung, künftig ihre Pflich-ten eifriger und beharrlicher zu erfüllen, wieder entlassen;und die Bestürmung der Stadt wurde aufs neue unter demSchalle der kriegerischen Musik fortgesetzt ^).

Die Templer, welche Safed vertheidigten, waren nichtdem Widerstande gegen die heftigen und ununterbrochenenAngriffe der Belagerer gewachsen und hatten keinen Be-stand von ihren Glaubensgenossen zu hoffen. So wie dieTempler den Hospitalitern, als Arsuf belagert wurde, keinenBeystand geleistet hatten, eben so war es den Hospitaliterngleichgültig, daß der Ritterschaft des Tempels der Verlustvon Safed, ihrer wichtigsten Besitzung, bevorstand. Philippvon Monkfort, Herr von Tyrus, welcher nicht lange zuvormit dem Sultan Vibars ein Bündniß geschlossen und ge>schworen hatte, die Freunde und Feinde der Moslims auchals die seinigen zu betrachten und den Sultan in allen seinenKriegen zu unterstützen, kam sogar in das Lager der Mos-

48 ) Makrisi be» Rcinaud x. ggz.q§S. Oie erwähnte Bestürmung soll»ach Makrisi am 14. Schaban21. Mai l2öü geschehen segn, wasaber unrichtig Ist, da dis Belagerungvon Safed erst im Ramadan ange-fangen wurde; ohne Zweitel ist derig. Schawal zu sehen 21. Jul. irSS.Nach Hugo Plagon (x.742, vgl. An-merk. gg) wurde Safed am folgendenTags (ä XXII jcncs ste tngner) demSultan übergeben. Marinus Sanu-luS (x. ssr) bat dafür zwar den

24. Junius gesetzt; es ist aber ent-weder snnins für InUus verschrieben,oder MarinuS Sanutus hat in sei,ner französischen Quelle den Monatsugner (Julius) irrig für den Junius(luing) genommen. Vgl. untenKap. rg. Anm. 37. Nach Abulfedawurde Safed am neunzehnten Tagedesselben Monats, in welchem die Be-lagerung begonnen war, übergeben,also entweder am z. JuliuS »derrS. Mai isüü (vgl. Anm. 46).