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1 (1830) Geschichte des Tempelherren-Ordens
Entstehung
Seite
187
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23 .

Bischof Munter hat im Vatican mehrere hieher ge-hörige Originalien excerpirt, welche ziemlich das Resul-tat aller in Britannien von den päpstlichen Richtern an-gestellten Verhöre enthalten. Mit eben diesem Gegen-stände hat sich auch der Rector an der Scbaldus-Schulezu Nürnberg, P. I. Sigism. Vogel, in seinen Briefenüber die Freimaurerei und die Tempelherrn (Z.Samml.,Nürnb. 1783 85.8.) ausführlich beschäftigt, und nichtohne Scharfsinn des Ordens Unschuld erklärt. Wenn eraber gleichwohl nicht ganz rein zu sprechen ist, so dürftedennoch der sonst so ruhig prüfende Wilh. Fcrd. Wilckeein zu scharfes Urtheil fallen, wenn er in s. Gesch. desTempelh. Ord. Th. I. S. 325. sagt:der englische Pro-ceß war voller Schuld." Vgl. illonnst. XnAlic. vonDvdsevortli, und Iluzdule, 1,ond. 16S1. '1'. II. p. 317ff. Heiner, I. 4. 152

29.

Vergl. hierüber: 8tul>bs .4et. I'untik. Kborscens.in 11,8t. ,4nxl. 8ciipt. X. 1730, wo es unter andernheißt:tsuamvw in multia easent ncousnti, niliil tn-men inventum est, ^u»d äs jure videretur ststumillorum nnnullare." Ferner IIn)nounrd p. 268.Zwei gleichzeitige Geschichtschreiber, von welchem der Eineals großer Kirchenlehrer in der Folge canonisirt wurde,Villani und St. Antonie, widersprachen jeder Anschuldi-gung auf das kräftigste.

30.

Die spanischen Verhöre sind nur unvollständig aufuns gekommen. Bei iVInnsi steht p. 515:In quo ll'em-plarü mnturn deliberntione sdsoluti kuerunt nk> bue-reoibua, e,8^us cnnonicn poenitentin indiota. IVe-gue enim tnm culpabilea inventi t'uerunt, uc strinnleredat, gnnnivis tvrmentia ndaoti er«, ntnd cnnsessioneni criminui». Vgl. auch Haines l.p. 665. ^Auirrs III. 546. Lninpvmunea p. 105. etc.

31.

Die Acten der Verhöre zu Beauca're, AlaiS und