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1 (1830) Geschichte des Tempelherren-Ordens
Entstehung
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den, um dieselben nach der Regel erziehen, und end-lich aufnehmen zu lassen. Diese dritte Claffe nannteman vonati (Geschenkte).

Zu ihrem Rechte gehörte, daß das Zeugnißzweier Donaten wider einen Tempelbruder als gül-tig angenommen ward.

In dieser Verzweigung des Ordens, dessen in-nere Verfassung ritterliche, geistliche, bürgerliche Brü-der, Afsilnrte, Oblaten und Donaten gestattete, lagdie Macht und das Ansehen begründet, welches dieTcmpelbrüdcrschast zu dem mächtigsten Vereine inallen Staaten erhob.

Würden und Ämter des Ordens.

1) Der Großmeister, in Urkunden Lla-ANU8 N»Ai8ter, war das Haupt und gleichsam Re-präsentant der ganzen Ordensverbindung, aller Pro-vinzen, aller Häuser und Commenden, dem alle Rit-ter unbedingten Gehorsam schuldig waren. Dochwar die Gewalt des Meisters in wichtigen Angele-genheiten dem Convente unterworfen. Ohne dessenGenehmigung durfte ec kein hohes Ordcnsamt ver-geben, noch für sich allein Krieg ankündigen, Waf-fenstillstand schliessen, oder gegebene Gesetze ändern.Doch konnte er durch das Vorrecht, kleine Commen-den ohne Zuziehung des Convents zu vergeben, undin das Kapitel blos diejenigen Brüder zu rufen,welche ec wollte, Manches durchfetzen, abgesehen