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Der Templer Pflichten.
Außer den drei Gelübden des Gehorsams, derArmuth und der Keuschheit, auf welches letztere sostreng gehalten wurde, daß ein Templer nicht ein-mal das Antlitz eines Weibes genau ansehen durfte,geschweige ein Weib zu küssen, und wäre es selbstMutter oder Schwester, war der Schutz der Pil-grime, der Kampf gegen die Ungläubigen und häus-licher Gottesdienst eine Hauptpflicht. Die Prachtund Regelmäßigkeit des Letztem war so bekannt,daß der Gottesdienst der Tempelritter zum Sprich-wort gestempelt ward.
Wenn die Glocke zur Prime ertönte, gewöhn-lich um 1 Uhr in der Nacht, mußte jeder Bruderaufstehen und sich in das Chor begeben, darauseine Messe anhören, nachher Terze, Sexte, undMittag beten. Wurde hierauf zur None geläutet,so mußte Jeder wieder in die Kirche gehen, umsie anzuhören, so auch zur Vesper. Nach der Com-plete ging man zu Bette.
Zur Mette brauchte man nicht vollständig an-gekleidet zu sein, wol aber bei den Horas. Diesewar jeder Ritter und Bruder zu hören verbunden.Wer fehlte, durfte nur im Stalle, oder krank imBerte angetroffen werden. Alle Tage nach derNone wurde eine Tobten-Vesper gebetet. Wervon den Brüdern auf Reisen, oder an solchen Or-ten war, wo ec die Tagszeiten nicht hören konnte,war verpflichtet dafür eine gewisse Anzahl Pater-noster zu beten.