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davon, daß nicht selten persönliche Eigenschaftenoder seine Geistesüberlegcnheit den Convent vonihm abhängig machten. Er hatte den Vortrag imKapitel, und vereinigte die executive Gewalt in sei-nen Händen. Sein fürstlicher Rang und die Pri-vilegien des Papstes gaben ihm bischöfliche Juris-diction. Im Kriege war er oberster Feldhaupt-mann, und die Natur der Sache erforderte es, daßer hier nicht vom Convente abhing.
Wenn ein Großmeister gewählt werden sollte,versammelte sich der Convent nebst allen zu diesemGeschäfte eingeladcnen Kompthurcn in der Ocdens-kapelle. Der Großkompthur, der in der Zwischen-zeit bis zur neuen Wahl Herr des Ordens unddes Meisters Stellvertreter war, ließ hierauf dreider geachtctsten Ritter abtreten, und sammelte dieStimmen zur Ernennung eines Wahlkompthurs.Dieser mußte ein unparteischer, redlicher und all-gemein geachteter Ritter sein. Dem Wahlkomp-thur wurde ein Gchülfe beigestllt. Beide Brüderdurchwachten alsdann die ganze Nacht in der Ka-pelle unter andächtigem Gebet. Mit dem frühe-sten Morgen versammelten sich nun die Ritter aufsNeue, worauf das „Veni Oeator 8i>iritu8" ge-sungen wurde. Sodann ermahnte der Großkomp-tur die beiden mit der Wahl beauftragten Brüder,ihr wichtiges Geschäft redlich auszuführen. Diesewählten nun zwei andere Brüder, diese vier wie-der zwei neue und sofort, bis es zwölf Wählendewaren. Diese zwölf, nach der Zahl der Apostel,wählten einen Kapellan, der Christi Stelle vertrat.Nun begannen die Wahlhcrren unter Anrufung derDreieinigkeit die Wahl. Die Stimmenmehrheitentschied. Entstanden aber Parteien unter den