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1 (1830) Geschichte des Tempelherren-Ordens
Entstehung
Seite
129
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chcn, welche wir wegen ihrer Schändlichkeit mitStillschweigen übergehen, ganz verdorben ist, sovertilgen wir dessen Dasein, Kleidung, Namen,nicht ohne bittere Wchmuth, zwar nicht durchein Endurtheil, da wir ein solches nach den Un-tersuchungsacten nicht mit Recht fällen können;aber wir heben ihn aus Vorsicht und Kraft un-serer päpstlichen Anordnung auf durch unauflös-bare und ewig geltende Sanction, untersagen beiStrafe des Bannes in diesen Orden zu treten,seine Kleidung anzunehmen, zu tragen, oder sichüberhaupt als Templer zu zeigen."

Diese Bulle wurde bald in allen Ländern be-kannt, und in Frankreich, Italien und England so-gleich in Ausübung gebracht. In Deutschland,wo die Ritter nicht eigentlich verhaftet, und fastgar nicht zur Untersuchung gekommen waren, machtedies Urtheil großes Aufsehen. Unruhen fanden al-lenthalben statt. In Westphalen, in den hanöve-rischen und braunschweigischen Landen folgte Blut-vergiessen dem verhaltenen Ingrimm. In Sachsenwurden die Tempelherrn, die sich im Gefühle ihrerUnschuld den gcwalthätigcn Maßregeln mit denWaffen in der Hand widerfetzten, alle an einemTage erschlagen, und ihre Kompthurcien, Tempelhäu-ser und Kirchen alle bis auf eine einzige zu Braun-schweig niedergerissen*). In Mainz wurde derOrden cingezogen, obwohl ihn der Erzbischof fürvöllig schuldlos erkannt hatte. In Magdeburg ließder Erzbischof Burkard Hl. an einem Tage sämmt-liche Templer in seiner Diöcese entziehen und ver-brennen. Dadurch reizte er aber viele der angese-

*) S. Anmerk. Z4.

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