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1 (1830) Geschichte des Tempelherren-Ordens
Entstehung
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der deutschen Ordensritter als Nationalfarbe an-nehmen.

Die Ritterwürde, welche außer Schlacht- undHoffesttagen hauptsächlich am Psingstfestc, auch beiGeburts- oder Vermählungsscierlichkeitcn der Gro-ßen, bei Kaiscrkrönungen u. s. w., ertheilt wurde,gab, wie die Priesterweihe, einen unauslöschlichenEhren-Charakter, und jeder, der Ritter war, hattedas Recht, andere dazu zu schlagen. Diese Würdeertheilte aber auch große Vorrechte. Ritter alleindurften Lanzen, Panzer, Helme und Waffenrockhaben, Gold, Perlen, Edelsteine, Hermelin, Sammt,Seide, Scharlach und goldene Sporen tragen, undWappen und Devisen führen. In der spätem Zeitbekamen sie auch das Recht, ein Siegel, gewöhn-lich im Degenknopf wie Karl der Große, bei sichzu führen, und waren überhaupt von allen Abga-ben frei.

Jedoch nicht allen Rittern (ölilites) kam dasSicgclrecht zu; denn die oft neben den Unterschrif-ten aus alten Urkunden befindlichen Worte:6umproprio siAlllo eareo" bedeutet nicht: weil ich

eben jetzt, da ich schreibe, kein Siegel bei mirführe, sondern, weil ich das Siegelrecht noch nichtbesitze.

Lehnwcsen und Ritterthum standen in der eng-sten Verbindung und Einwirkung auf einander.Das Erstere erzeugte und befestigte das Letztere, unddieses gab dem Erstem wieder Haltung und Glanz.

Aus dieser Verbindung ging als kräftiger Sohnder Adel hervor. Denn zur Zeit Karls des Gro-ßen gab cs, trotz der Ritter-Innungen, nur zweiMenschenklassen, Freie und Leibeigene, keineneigentlichen Adel und keine eigentliche Ritter-