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muß, anderseits auch der menschliche Geist nicht anders, als inder Nothwendigkeit seines GesctzthnmS wirken kann; wenn jenein ihrer Wescnsnothwendigkeit ans diesen cinwirkt, und diesernur nach der Nothwendigkeit seines Gcsetzthums Erregungenemßfängt: wie kann da Willensfreiheit, oder Wahl der Ent-schlüsse, statt finden?"
Allerdings ist die innere Wcsensnothwcndigkeit der Natur, wiedes Geistes, das unänderbare Fürsichbcstehn beider in eigen-thümlicher Beschaffenheit und Wirkensweise, das Ursächliche zudem in ihnen Verursachten; das Bedingende des von ihnen in derErscheinung beider Bedingten. Allerdings ist die Selbstständigkeitdcö Geistes eben die Nothwendigkeit seiner so und nichtanders beschaffenen Vorhandenheit, daß er sein Gesetzthnmnnmöglich Umstürzen, das heißt, sich nicht selber entwescn kann.Aber diese Nothwendigkeit hebt das Vermögen seines Sichsclbst-bestimmens zum Wollen nicht auf, sondern ist es eben, was dasVermögen begründet. Er ist nur dadurch nothwendig ein frei-wesendes, nothwcndig ein wollendes Wissen, und ein wissen-des Wollen. Er ist in seinem Wirken nur, durch sich selbst, be-dingt; nur abhängig von seinem eignen Wescnthnm, wenn erwählend wirkt.
Indem Natur und Geist, als im Wescnreiche Verwandtes,sich gegenseitig erregen, stehn sie freilich in einer Verbindung,oder, wenn man will, in einer Art gegenseitiger Abhängigkeit.Damit aber wird weder die Selbstständigkeit der Natur, noch desGeistes, d. i. beider Gesetzthum, aufgehoben, mithin auch nichtdas Willcnsvcrmögen des Geistes. Sie werden damit nicht zuWirkungen von einander, sondern in den wechselseitigen Erregungen,wird das Erregte nach dem Gesetzthnm des Bethätigtcn, in seinemeignen Wesen, gestaltet (20.). Darum sind die Einwirkungen derNatur auf nnsern Geist nicht ihrem Gesetz unterworfen; sondern,