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2 (1853) Welt- und Gottanschauung
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derzeit der Beweggründe zu ihren Entschlüssen und Handlungenklar bewußt waren. Sic hielten deshalb jenes Bewußtsein füreine Selbsttäuschung des Verstandes. Oder sie nahmen die Willens-freiheit zwar, als unentbehrliche Voraussetzung, an, weil ohnedemalle Begriffe von Recht und Unrecht, aller Zweck Von Lohn undStrafen, aller Bestand gesellschaftlicher Ordnungen, verschwindenmußte; aber sie machten diese Voraussetzung höchstens nur zumbloßen Gegenstand eines sogenannten Vernnnftglanbenö, weil sichdie Wirklichkeit der Geisteswahlcn nicht beweisen lasse.

Das, was in sich durchaus vcrhältnißlos vorhanden ist (i3.),kann bloß gewiesen - gewußt, aber nicht bewiesen - erkanntwerden. So weiß der menschliche Geist seine eigne Vorhandcnhciteinzig durch sein Sichwisscn, ohne Möglichkeit eines andern Be-weises. In seiner Unmittelbarkeit verhältnißlos; deshalb in sichunterscheidbar (dies erst in seinem Anderssein werdend), weiß ersich dennoch mit höherer Gewißheit, als alles Beweisbare; näm-lich er weiß sich urgcwiß vorhanden (6.). Dies ungewisse (inallen Geistern anwesende), Sichwisscn, ist eben der Ur-Grund,ans dem alles Beweisbar-Gewußte erst gebaut werden kann. Soist das Selbstbeweißtsein des Wählcnkönnens höher stehend, alsalles Beweisbare, als alles Glauben und Meinen. Zwar dieBegriffe Nothwcndigkeit und Freiheit, Zwang und Wähl, sindan sich bloße Gedanklichkeiten; aber ihr nnabwehrbarcs, allge-meines, wesenloses Sein deutet auf das Wescnhafte im Geistezurück. Dies Ungewisse des Wählen-Könnens steht über jedesandre Fnrwahrhaltcn erhaben; weil ohnedem Alles ungewißbleiben würde. Zum Beweisbaren kann sich der Jrrthnm schlei-chen; zum Ungewissen nie, oder das ganze Weltall wäre ein Irres,Wahnsinniges, Zerrissenes in nnsern Vorstellungen.

Der Zweifler mag fragen: „Wenn einerseits die Natur, inder unabänderlichen Nothwendigkeit ihres Wesens, wirksam sein