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3 (1859) Erzählungen; Robert Guiskard; Gedichte, Epigramme etc.; Anhang
Entstehung
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Michael KohlhaaS.

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die sich nach Meißen geflüchtet hatte, versicherte demselben auf eineschriftliche Anfrage, daß der Knecht sich am Morgen jener entsetz-lichen Nacht mit den Pferden nach der brandenburgischen Gränze ge-wandt habe; doch alle Nachfragen, die man daselbst anstellte, warenvergeblich, und es schien dieser Nachricht ein Jrrthum zum Grundezu liegen, indem der Junker keinen Knecht hatte, der im Brandcn-bnrgischen oder auch nur ans der Straße dorthin zu Hause war.Männer aus Dresden, die wenige Tage nach dem Brande der Tron-kenbnrg in Wilsdrus gewesen waren, sagten aus, daß um die be-nannte Zeit ein Knecht mit zwei an der Halfter gehenden Pferdendort angekommen und die Thiere, weil sie sehr elend gewesen warenund nicht weiter fortgekonnt hätten, im Kuhstall eines Schäfers, dersie wieder hätte ausbringen wollen, stehen gelassen hätte. Es schienmancherlei Gründe wegen sehr möglich, daß dieß die in Untersuchungstehenden Rappen waren; aber der Schäfer aus Wilsdrus hatte sie,wie Leute, die dorther kamen, versicherten, schon wieder man wußtenicht an wen verhandelt; und ein drittes Gerücht, dessen Urheberunentdcckt blieb, sagte gar aus, daß die Pferde bereits seitdem ver-schieden und in der Knochengrube zu Wilsdrus begraben wären. DieHerren Hinz und Kunz, denen diese Wendung der Dinge, wie manleicht begreift, die erwünschteste war, indem sie dadurch bei des Jun-kers ihrers Vetters Ermangelung eigener Ställe der Nothwendigkeit,die Rappen in den ihrigen aufznsüttern, Uberhobcn waren, wünsch-ten gleichwohl völliger Sicherheit wegen diesen Umstand zu bewahr-heiten. Herr Wenzel von Tronka erließ demnach als Erb-, Lehns-und Gcrichtsherr ein Schreiben an die Gerichte zu Wilsdrus, woriner dieselben nach einer weitläufigen Beschreibung der Rappen, diewie er sagte, ihm anvertrant und durch einen Unfall abhanden ge-kommen wären, dicnstfrcnndlichst ersuchte, den dermaligen Aufenthaltderselben zu erforschen, und den Eigner wer er auch sei aufzufordernund anznhalten, sie gegen reichliche Wiedererstattung aller Kosten in