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1 (1850)
Entstehung
Seite
338
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gewähren. Durch die Besteuerung werden also Staatseinkünfteunmittelbar aus dem Volksvermögen geschöpft, wobei die Staats-gewalt nur die Regel der Entrichtung gesetzlich auszusprechenund sodann die Einzelnen zu deren Befolgung anzuhalten braucht.Die Steuern bringen in der Verthcilung des VolkseinkommensAenderungcn hervor, deren Untersuchung in einer 'Anwendungvolkswirtschaftlicher Lehren besteht. Manche Schriftsteller habendiese Betrachtung in die Nationalökonomie selbst ausgenommen,aber sie steht in dieser nicht so gut an ihrer Stelle, weil mit ihrdie Entwicklung der Regeln für die gute Einrichtung des Steuer-wesens verwebt sein muß, und die Volkswirtschaftslehre daSNahrungswesen der Völker nach seinem Wesen und noch ohneRücksicht auf wirtschaftliche Maaßregeln der Negierung dar-zustellen hat 0).

(») Steuer (ehmals Sture, Stior) heißt im Allgemeine» Stütze,Hülfe;daher Steuerruder, zur Steuer der Wahrheit. XnMn sriur»,Schutz der Engel, bei Otfried, Vgl.Hüllmann, Finanzgeschichtedes Mittelalters, S. 146. Abgabe hat eine allgemeinere Be-deutung, es zeigt jede dauernde Entrichtung an, z. B. aus dem guts-herrlichen Verbände, oder des Sohnes, der den Hof übernommenhat, an die Aeltern. Es gicbt daher Privat- und Staatsabgaben, be-dungene und aufcrlegte. Letztere sind Auflagen, s. 8. 84. (ä).An-ders Schön, Grundsätze der Finanz, S. 55:Sie (die Steuer) istfür den Bürger Abgabe, für den Staat, Auflage." l'ributumund »icke, lttiMoi'inm komme» ungefähr mit Steuer überein, impütmit Auflage. Bcede wird bald von baten, helfen, abgeleitet(Möser), bald von bitten, oder auch von gebieten, vgl. Lang, T.Skeuerverf. S. 55.

(ö) von Prittwitz nennt die Gebühren Specialsteuern und setzt den-selben die Gcneralsteuern entgegen. Theorie, 98.

(c) .V. Schriften über die Steuerlehre im Allgemeinen.

6. XIovk,'l'rnetntus üe coiilridutionibiiK. Xrsnoof. >655. Fol.(mehr zum deutschen Staatsrechte, als zur Finanzwissenschaftgehörend, so wie die vielen Dissertationen aus jener Zeit.)

(I. D- Eulner) Practische Vorschläge, weichergestalt Steuerund Contribution .... einzurichten seyen, ... 1721. 2teA.mit Benennung des Verfassers. Marburg 1741. 4° (Ohnetheoretische Untersuchungen.)

0. .4. Urox^in, 4'rstenlo <Ie' lrUniti. Xnp. >743. LInss.

ital., Uurte -niticn, IV. (Die älteste geordnete Stcuertheorie.)

1. W. von der Lith, Politische Betrachtungen über die verschie-

denen Arten der Steuern. Berlin, 1751. Dess. neue Ab-handlung von den Steuern. Ulm, 1766.

(Strelin) Einleitung in die Lehre von Auflagen. Nördlingen,1778. Dess. Revision der Lehre von Auflagen. Erlangen,1821 (mit dem Namen des Verf.)

F. W. von Ulm enstein, Versuch einer .... Einleitung in die