§. 222 .
Es gicbt zwei in vielen Hinsichten von einander verschiedeneArten von Lotterieen. Die genuesische oder Zahlenlot-terie, neuer als die Classenlotterie und bisweilen durch die Be-nennung Lotto (Hotto (li 6enun) von dieser unterschieden («),ist in viel höherem Grade verderblich. Ihre Einrichtung bestehtdarin, daß von 90 Zahlen jedesmal nur 5 gezogen werden, undden Spielern die Wahl frei steht, nur eine jener 90 Zahlen, oder2, oder 3, 4, auch wohl 5 zu besetzen. Nach der Zahl der be-setzten Nummern steigt die Größe des Einsatzes; dagegen wirddas Herauskommen einer einzelnen Zahl (simpler Auszug)auch mit einem geringeren Gewinne bezahlt, als das Errathenzweier Zahlen (Ambe); noch höher die'T ern e, Quaterneund Qu in lerne. Ferner ist es, wenn man z. B. auf dreiZahlen setzt, auch gestattet, die in denselben enthaltenen 3 Ambenund 3 einfachen Auszüge noch besonders zu besetzen, um dannwenn etwa nur zwei Zahlen oder doch eine herauskommt, diedarauf fallenden Gcwinnste zu beziehen. Der Gewinn besiehtin einem Vielfachen des Einsatzes, dessen Größe bis zu einemgewissen Minimum herab beliebig ist. Der Nutzen für den Un-ternehmer entsteht daraus, daß man die Gcwinnste niedriger fest-setzt, als sie nach der geringen Wahrscheinlichkeit des Gewinnesin Folge der arithmetischen Gesetze sein sollten (S). Bei der ge-wöhnlichen Einrichtung solcher Lotto's machen die Gcwinnste derSpielenden ungefähr 2/z der Einsatzsumme aus. Von dem an denStaat fallenden Drittheil gehen die Besoldungen, Ziehungskostenund der Antheil der Einnehmer ab. Der Belauf des reinen Er-trages hangt von der Volksmenge des Landes, von der Mengeder aufgestellten Einnehmer, der Spielsucht einzelner Gegendenu. dgl, ab (c).
(a) Ursprung des Lotto in Genua, da bei den Wahlen in den großenRath 5 Namen aus 90 gezogen wurden und es aufkam, auf die ein-zelnen Candidatcn Wetten anzustellen. Später wurde hieraus, in-dem man statt der Namen bloße Zahlen anwendete, das förmlicheLotto, welches aber erst im vorigen Jahrhunderte auch außerhalbGenua Eingang fand; 1762 in Wien, (seit 1787 vom Staate selbstbetrieben), 1763 in Berlin, 176S in Ansbach re. — Beckmann,Beitr. zur Gesch. d. Erfindungen, V, 334—39.