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1 (1850)
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baks nicht aushaltcn könnten. Linden, Abhandl. über cameral-und siscalamtlichc Gegenst., 1834, S. 1 >3.— Malin ko vski,I,278.— Krapf, Handb. II, 34S ff. — v. Hauer, S. 67.

Spanien hat dich Regal gleichfalls. Die aus ihm entsprungeneBelästigung für die Landwirkhe gehörte unter die Hauptbeschwerdender americanischen Unterthanen Spaniens. Peru und Chili durstenz. B. gar keinen Tabak bauen, in andern Provinzen war die Zahl derPflanzen vorgeschrieben und es wurde genau darüber gewacht, daßman sie nicht überschritt. Rach v. Bourgoing kam das PfundSchnupftabak derKrone auf 2 Fr. zu stehen und wurdewie derRauch-tabak zu 10 Fr. verkauft. Eine eigene.junta, <lel tubaco sorgte fürdie Sicherheit der Labakseinnahme; Neue Reise nach Spanien,!,332 (1789.) Der heutige Pachtertrag des Regals wird zu 75 Mill.Realen — Mill. fl. angegeben (1844—54). —Im Kirchenstaatist die Einrichtung wie in Frankreich. In Toscana Tabakßpacht,die im I. 1830 I'/z Mill. Lire cintrug. —> In Preußen war17 65—81 ein Tabaksregal. — In Würtemb erg hatte 1770 dasdas alte Monopol aufgehört. 1808 ward cs in der Weise erneuert,daß der Staat den sabricirten Tabak einkaufte und an die Kaufleuteum erhöhten Preis abließ, was 150 000 fl. rein trug. 1821 hörteauch dieß Monopol wieder auf, es trat nur (bis 1828) eine Abgabevon den Tabakshändlern ein, die gegen 40000 fl. einbrachte. S.Ueber den Labakshandel in Würtembcrg, Stuttg. 1815.— ErnsteWorte über Finanzmaaßregeln, 1815. — Auch Ba lern hatte einigeSeit lang ein ähnliches Regal des Tabakshandels.

(ä) Den starken Reiz zum Schleichhandel abgerechnet.

(c) Zn Großbritanien ist kein Tabaksregal, aber der Anbau des Tabaksist seit 1652 untersagt, damit man die Auflage als Einfuhrzoll er-heben könne. In Irland war der Tabaksbau ziemlich ausgedehnt,wurde jedoch späterhin ebenfalls verboten. Mac Cu Noch, Handb.II, 802.

7. Hauptstück.

P o st - R c g a l.

Z. 205.

Das Postwesen («), eine der einflußreichsten Anstaltender neueren Zeit, ist ein sehr mächtiges Beförderungsmittel desGewerbfleißes und der Bildung (II, Z. 242. 243.), welches dasin der Entfernung der Wohnsitze liegende Hinderniß der Mit-theilungen zu beseitigen und die Menschen in innigere Berührungund wechselseitige Einwirkung auf einander zu bringen dient'Zugleich ist die Post eine wesentliche Hülfsanstalt für die Ne-