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1 (1850)
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wünschenswerth wäre (o). Die neue Einführung des Tabaks-reguls ist durchaus zu widerrathen.

(a) In Betreff dieses Regales sind aus Frankreich die meisten Nach-richten bekannt. 1620 wurde ein Einfuhrzoll von 30 Sous auf dasPfund, 1674 aber das Regal angeordnet (Colbert), welches mananfangs für 500 000 Liv. verpachtete, dann der compaKnio ll'ooci-ücnt, hierauf der c. Oos linlos übertrug und später den Gcneral-pachtern für 7-600 000 Liv. überließ 11,8.336. Elsaß, Flandernrc.waren frei und bauten viel Tabak. 1781 wurden in den, dem Re-gale unterworfenen Provinzen (22 Mill. Einw.) 1S0000 Ctr. ver-kauft, der Reinertrag war 30 Mill. Liv. 1780 wurde das Monopolaufgehoben und nur ein Einfuhrzoll beibehalten, welcher jährlich1-800000 Fr.—2-400 000 Fr. cinbrachte. N!>7 kam eine Abgabevon den TabakSfabrikcn hinzu, welche (l," Fr. vom Kilogr.)4-785000 Fr. trug,und nach Anordnung schärferer Aufsichtsmaaßre-geln stieg der Ertrag auf 18 Mill. Fr. Das Regal (röpstme ex-olnsik) wurde 1811 wieder hergestcllt, worauf die reine Einnahmeungefähr 45 Mill. Fr. erreichte. Die Kammern genehmigten vonZeit zu Zeit, und zuletzt 1840 (Ges. v. 23. April) bis 1852, die Fort-dauer des Regales, weil dieser hohe Ertrag auf anderem Wege vondem Labaksverbrauche nicht zu erlangen sein würde, obgleich dielästigen Folgen anerkannt wurden. Nur in 8 Departements ist derTabaksbau gestattet, cs ist für jeden einzelnen Landwirth besondereErlaubniß nöthig, welche (Ges. v. 12. Febr. 1835) in jedem Arron-dissement von einer aus 5 Mitgliedern bestehenden Commission er-theilt wird. Für die Production zum inländischen Verbrauche wirdselbst die Morgenzahl in jedem Departement vorgeschriebcn, auch *muß der hiezu gebaute Tabak bei Strafe abgeliefert werden. Beidem Anbaue zur Ausfuhr kann Bürgschaft gefordert werden, in bei-den Fällen ist eine sorgfältige Controls im Gange. Der Preis wirdjährlich vom Finanzministcr für jedes Arrondissement bestimmt. DieDircctionmachtimHerbstc bekannt, wieviel sie im nächsten Jahre kau-fen will, worauf man dann Lieferungsvcrträgc für jedes Departe-ment im Ganzen oder mit den einzelnen Pflanzern schließt. DieKäufe betrugen 1826—20 i. D. 245 000 deutsche Centner, welchevon 24000 Pflanzern auf etwa 10000 Hektaren (30000 pr. —

27 777 bad. Morg.) gewonnen werden. Die schlechten Blätter(Erdgut) müssen verbrannt werden. Unter den angekauften Blät-tern müssen (Ges. v. 1835) Vz inländische sein (vorher °/o). 1835war der Mittelpreis, den die Verwaltung für inländische Blätterbezahlte, 73," Fr. für 100 Kil. oder 17," fl. für den Centner. ImDep. Niederrhein hat die Herabsetzung des Preises bis auf 40—46Fr. lebhafte Klagen des Dep. Rathes erregt und man verlangt, daßder Preis wieder auf 60 Fr. (14 fl. der Ctr.) erhöht werde, veli-bürntion ein cons. xön. <In vep. üu vus-UIii», >840, S. 233, I84>,

S. >2. Der hier angenommene Erlös van 656 Fr. auf den Hektar(im Dep. Nord 1655 Fr.) zeigt bei 43 Fr. Mittelprcis einen Ertragvon 15 metr. Ctrn. (10," Ctr. auf den bad. — 7,' Ctr. auf den pr.M.) an. Der Staat hat 10 Tabaksfabrikcn. Der Absatz von verar-beitetem Tabak war i. D. von 1835 u. 36: 263 667 Ctr. oder gegenO/Pf. auf den Kopf (in Preußen gegen 3 Pf., Dieterici, Statist.Hebers. 1842, S. 148), 1843 aber 205 365 Ctr. Rauch-und 134 424Ctr. Schnupftabak. Der Rohertrag war fortwährend im Steigen,