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Der Betrieb des Müiizgeschäftcs auf Staatsrechnung er-fordert ein großes Capital an Gebäuden, Maschinen und Bor-rathen, deren Zinsen eigentlich unter den Kosten der Prägungmit aufgeführt werden sollten (»). Da die Sorgfalt eines Pri-vatunternehmers immer Einiges zur Ersparung an den Betriebs-ausgaben vermag, so kann es, wenn sich ein geschickter und zuver-lässiger Mann findet, Bortheil bringen, ihm die Prägung ge-gen eine bestimmte Vergütung zu übertragen. Einem solchenUnternehmer muß der nöthigen Ueberwachung willen ein landes-herrlicher Beamter zur Seite stehen und seine Münzen müsseneiner sorgfältigen Prüfung unterworfen werden. Das roheMünzmetall wird ihm entweder von der Negierung übergeben,oder es wird ihm die Anschaffung desselben überlassen und er-miss dann den Prägegewinn von den Scheidemünzen nach Abzugder Kostenvergütung der Staatskasse berechnen (S). In kleinenStaaten ist es am vortheilhaftesten, wenn man die Ausmünzungan einen Unternehmer verdingt, oder wenn mehrere Regie-rungen sich einer gemeinschaftlichen Münzstätte bedienen, beider an dem stehenden Capitale, den Besoldungen und dem Ar-beitslöhne viel gegen die Kosten mehrerer Münzstätten erspartwird (o). Durch den Abschluß von Münzconcordalen wirddiese Einrichtung sehr erleichtert.
(«) Dann wird in der Regel ein Verlust erscheinen. In Baden wurdejenes stehende und umlaufende Capital zu Ende 1817 auf 435 000 fl.geschätzt, wovon der bloße Zins zu 3'/, Proc. schon über 13 000 fl.betragen würde.
(-) Ein Beispiel gicbt Frankreich. Jede der 13 Münzstätten hateinen Unternehmer (ilireoteur), welchem der durch V. v. 15 Febr.183S vorgeschricbene Schlagschatz von 1 Proc. bei Silber und 0/^Proc. bei Gold bezahlt wird. Die Umprägung der älteren 12thei-ligen in lOtheilige (Decimal-) Münzen hat vorzüglich der pariserMünze eine große Thätigkeit gegeben. Von der Herrschaft Napo-leons an bis Ende 18-10 sind 4512 Mill. Fr. geschlagen worden. In-zwischen enthalten die bis 1793 geschlagenen Silbermünzen 1 porinillo Gold, und man erhält von den Unternehmern der Ausschei-dung desselben eine Vergütung von 6 —Fr. per inille, was dieKosten der Umprägung wieder verringert. Die Dircctoren kaufenmeistens das rohe Silber und Gold im Auslande, die Regierungbezahlt es ihnen nach Abzug des Schlagschatzes und erstattet diese»bei der Beendigung des Präggeschäfts. Ein königl. Commissär und2 Controleure sind dem Direktor beigegeben. Ist eine Quantität