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1 (1850)
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Praxis angenommenen Grundregeln kennen lehren, die sich zumLheile erhalten haben. Die lange Reihe der italienischen staats-ökonomischen Schriftsteller lieferte für das Finanzwesen wenigeAusbeute, einzelne Aufklärungen über Münz- und Stcucrwesenausgenommen (o). Das physiokratischc System (I,§,3842.)gab den Anstoß zu Untersuchungen einer ganz neuen Art,namentlich über die höheren Grundsätze der Besteuerung, undbahnte hiedurch späteren Forschern den Weg.

(a) S. die Literatur in Rau, Grundriß der Kameratwiffenschaft,1823, S. 10. Viele blos finanzielle Schriften sind genanntbei Zincke, Cameralistenbibliothek, III, 780 ff. (1751).

(ä) de NIeieteIä, Inslilulions pollligue!;. 1760. I. 61>. II u. 12.G. H. von Justi, System des Finanzwesens, Halle, 17,66. 4" unddeff. Staatswirthschast, Ilr B. I. Ausg. 1752. 2. Ausg. 1758, dieerste ausführliche und methodische Abhandlung der Finanzwissen-schaft, die auch lange Zeit Handbuch der Praktiker blieb. Diefinanziellen Artikel in Bergius, Polizei- u. Kameralmagazin,1767 ff. IX. Bde. (Das neue Pol. und Kamer. Mag. dcss. Vers,enthält meistens Technologie.) v. Sonncnfels (geb. 1733,-s 1817) Grundsätze der Polizei, Handlung u. Finanz, 3r B.1. Ausg. 1765, 7te A. 1804; das beste Werk vor Smith» -(v. Pfeiffer) Grundriß des Finanzwesens, Leipz. 1781 unddeff. Lchrbegriff sämmtl. ökonomischer und Kameralwissenschaften,176478. VI. Jung, Lehrbuch der Finanzwiffenschaft, 1789.Rössig, Die Finanzwissenschaft) 1789 (Fleiß ohne Urtheil.)

(c) Doch ist die gedrängte Entwicklung der Finanzgrundsätze bei Ge-il o v esi schätzbar, s. deff. Grundsätze der bürgl. Ockonomie, I. Theil,Cap. 2. Vgl. übrigens keccllio, Ltoriu clollu ocoiiomiupublica in Italiu, luixauo, 1829.

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III. Wissenschaftliche (rationelle) Periode. DasSmith'sche System verbreitete ein neues Licht über dasFinanzwesen, indem es die volkswirthschaftliche Grundlage des-selben entwickelte. Die Staatseinkünfte traten aus der -Verein-zelung, in der man sie bisher betrachtet hatte, zu einem Ganzenzusammen, welches mit dem größeren Ganzen der Wolkswirth-schaft in der engsten Verbindung erschien. Man ward jetzt inden Stand gesetzt, für die nothwendige Schonung des Volks-verinögenß und der Bolksgewerbe bestimmte Grundsätze statt un-deutlicher und schwankender Regeln aufzustellen, und man lernteMaaßregeln und 'Einrichtungen als fehlerhaft erkennen, beidenen man bisher kein Bedenken gehegt hatte, Hiezu kam, daß

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