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ein Genüge zu leisten. Daher kommt es bey diesem Orden nicht schlechterdings auf ein solchesYerhiiltniss zwischen dem Facto und der Belohnung an, die sich auf eine geometrische Artausmessen lässt. Denn wollte man die Schuldigkeit eines Kriegsmannes in so genauem Verständenehmen, so würden entweder gar keine militärische Facta, oder doch sehr wenige, zu diesemOrden tüchtig machen, der Diensteifer aber dadurch erkalten, und folglich der grosse Endzweck,den man sich bey Errichtung dieses Ordens vorgesetzet hat, hinweg fallen. Weil es jedoch
21 1 “"' In der That schwer fällt, derley Facta nach allen Umständen gründlich zu prüfen,und ihren Werth richtig abzuwiegen, indessen aber hinlänglich seyn kann, wenn man in solchenFällen alle mögliche und vernünftige Vorsicht anwendet, so halten Wir für unumgänglich nöthig,Unserem Ordenscapitel als eine unwandelbare Richtschnur vor Augen zu legen, dass alle dieje-nigen Thaten, welche ohne Verantwortung hätten unterlassen werden können, aber dennochunternommen worden, des Ordens würdig sind, zum Beyspiel: wenn ein Officier ohne besondernBefehl einen Angriff waget, und nicht nur mit gesetztem Gemüthe alle Veranstaltungen machet,sondern auch dabey eine persönliche Herzhaftigkeit bezeiget; wenn er durch seinen Vorgang dieunterhabende Mannschaft aneifert, eine Schanze, Batterie oder sonst einen besetzten Ort über-steiget; wenn er eine Oeffnung zwischen den feindlichen Truppen wahrnimmt, und sich diesesVortheils ohne Erwartung der Ordre zum Besten Unseres Dienstes bedienet; wenn er sich zueiner gefährlichen Unternehmung freywillig anbiethet, und selbige ihm gelinget; wenn er in demTreffen auf seinem Flügel, mit seiner Brigade, Compagnie, oder Commando von sich selbst eineBewegung machet, woraus einem Corps oder vielleicht der ganzen Armee ein besonderer Vor-theil erwüchset; wenn er ein thunliclies Militärproject, oder sonsten eine neue Entdeckung macht,und durch deren Ausführung einen wirklichen Nutzen zu Wege bringt, u. s. w. Massen einemjeden Militärofficier bey der Armee und bey allen Corps derselben erlaubet seyn soll, seinem^commandirenden Generale oder Stabsofficier dasjenige vorzutragen, was ihm die Gelegenheitverschaffen kann, wider den Feind etwas vortheilhaftes zu unternehmen, und dadurch dieäbsEhrenzeichen zu erwerben. In allen dergleichen Fiülen, welche nicht leicht vorausgesehen, nochalle nach der Reihe angeführt werden können, ist demnach
22 1 '“' Nur auf das kleine Kreuz anzutragen, mit dem grossen Kreuz hingegen überaussparsam zu verfahren, und nur alsdarm damit vorzugehen, wenn nebst der Herzhaftigkeit einausserordentliches kluges Betragen in der nämlichen That sich vereinbaret befindet. Solcher-gestalt können nach diesen beyden Grundregeln, welche die Natur des Ordens selbst mit sichbringet, alle tapfere Thaten untersuchet, und die Zierde des Ordens in ihrem Werth und Glanzerhalten werden. Es ereignen sich aber auch ferner
23 lel ". In Betracht der Ritterproben verschiedene Bedenklichkeiten, Massen theils ihreAuthenticität und theils die Zeugenschaft derselben zweifelhaft seyn kann. Um demnach der Ver-wirrung auszuweichen, hat das Ordenscapitel 'ein für alle Mahl bey der Regel zu verbleiben, unddie Untersuchung der ltittefjjroben nach Ordnung der Zeit, in welcher das Factum geschehen ist,auf die vorgeschriebene Weise vorzunehmen, damit man wogen ihrer Legalität vollkommen gesichertseyn, und keiner, der für diessmahl ausgeschlossen wird, mit Bestand der Wahrheit sich über Partey-lichkeit oder Ungerechtigkeit beklagen möge.
Denn da Unsere gnädigste Willcnsmeinung dahin gehet, dass ohne Ansehung der Person,ohne Gunst oder Missgunst, mit dem einen wie mit dem andern verfahren, und jedem der Wegoffen gelassen werde, sich durch neue Unternehmungen des Ordens würdig zu machen, so ist eskeine Schande, mit diesem Ehrenzeichen noch nicht ausgezieret zu seyn, vielmehr sind Wir dergnädigsten Zuversicht, dass ein rechtschaffener Officier seinen Eifer verdoppeln werde, um endlich