Z0
.,dm: daß die Kirche gefehlet habe, oder„fehle, wenn sie lehret, daß das Band der„Ehe durch den Ehebruch nicht aufgelöset„ werde. Diese Formel ward gebilligek, obwohl„ sich der Bischof von Leon widersetzte.
Die politische Nachgiebigkeit des Concil,«UMS gegen die RepMick Venedig, erlaubet mirnicht, diesen Kanon für etwas mehr als für ei-ne Disciplinsache anzusehen; und ich getrauetemich nicht, den Vatern zu Trient den schimpf-lichen Verdacht zuzumuthen, daß sie den, Vene-tianischen Staate zu Liebe, einen Glaubensartikelgemildert, und aus menschlichem Respect dieWahrheit unter einem Schlcyer vorgetragen ha-ben. Uebrigens ist es nun gar zu gewiß, daßdieser Kirchenrath das /t. auch in
Disciplinsachcn, in welchen er eben nicht unfehl-bar war , gebraucht habe. Er verfluchte z. B.diejenigen, welche der Kirche das Recht abspre-chen, impeäimentL «Zirimsntiu zu statuiern:gleichwohl ließ sich Launoy in seinem grossen Wer-ke 6s rs§ia in matrimoniurn potelrats nichthindern, diese vermeintliche Gerechtsame der Kir-che anzustreiten. Das Concilium schleuderteden Fluch ebenfalls wider diejenigen, welche be-haupten, daß die Ehen, die ohne Wissen derAeltern contrahiret werden, ungültig sind, undvon den Aeltern annullirt werden können: gleich-wohl