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Ist das Band der Ehe sogar ohne Ausnahm unauflöslich als es die Kanonisten vorgeben? : eine Frage, die ein Katholick beantwortet
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des andern Tages stüchkig: das Weib aber wurde ,auf Begehren des Mannes in ein Kloster gesper- 'ret. Nun muß der ehrliche Mann für dieses §-unwürdige Geschöpf den monatlichen Unterhalt >bezahlen, flucht seinem Stande, und ist weder ^Witlwer, noch vcrhcyrathct, noch ledig. j

II. Kapitel. !

Unterschied des natürlichen und des lkanonischen Rechtes/ in Entscheidung dieser !

zween Fälle. ;

tt^cnn ich nun diese zween Falle allen Völkernder Erde, Christen und Juden, Türkenund Heyden, so unterschieden sonst ihre Den« 'kungSart, ihre Gebrauche, ihre Staatsverfas-sungen, und Religionen sind, zur Beurtheilungvorlege; was'werden sie mir antworten? Eineeinhellige Stimme wird mir aus den Tempeln derHeyden, aus den Synagogen der Juden, undaus den Kirchen unsrer irrigen Bruder zurufen,daß ein ungetreuer Mann, ein ehebrecherisches ,Weib, das schätzbare Band der Ehe zertrümmc- srcn, daß man den Schuldigen zur Rechenschaftforden, den Unschuldigen aber in dem Stand sei-ner vorigen Freyheit herstellen müsse, daß eswider alle Billigkeit wäre, eine Person eben

darum,