rcichS im Duell umgekommen, obnc diejenigen zu zählen,deren Todesart mau geheim gehalten, oder andern Ursa-chen bcygcmesseu habe. — In der Minderjährigkeit LouisXIV. wurden über goo Edelleute erstochen, und der be-rühmte Streit Ua bretto Anno tübz bewog diesen König,keinem Dncilauten mehr daS Leben zu schenken; nachdemer, wie schon gesagt, bereits lange vorher im Jahr lügzein Edier wider die Duelle ergehen lasten. Die falschenGrundsäzc der Ehre, woraus alle Duelle entstehen, wurden aberdeswegen dock in ihrer völligen Kraft gelassen. Die Rachewegen einer zugefügten Beleidigung wurde getragen und ent-schuldigt, wenn nur keine sogenannte AuSfordcrung vorher-gegangen war. Di? Sache wurde zu einem Rcnconrre ge-macht. Der Kouig schien zwar auf das Ansehen seinerVerordnungen zu halten, aber im Grunde war es ihmnicht entgegen, wenn der Adel in den Provinzen auf dieVertheidigung der Ehre hielt.
Bey dem bisher, aller und jeder Verordnungen ungeach-tet, unausrottbar gebliebenem Uebel also nahmen die Ver-theidiger der Duelle zu sagen Anlaß: eS müsse den Obrig-keiten gar nicht wahrer Ernst Mn, die Uebcrtrctcr nachden Duell-Gcsezeu zu bestrafen, und die geheimen Absich-ten derer, welche dergleichen harte Verordnungen gegen dieDuelle gegeben, waren meistens und eigentlich diese, daßdie Marimcn der Ehrbcgicrdc, sonderlich unter dem Adelund im Militär-Stande, desto sorgfältiger beobachtet wer-den sollten r Denn warum duldet man, daß diejenigen,die einen Duell ausgeschlagcn, für schlechte Kerl erklärt,als solche aus den Regimentern verdrängt, zuweilen garweggejagt und unglüklich gemacht werden? Was heißenGeseze, wenn die Uebertreter derselben nicht gestraft werden,und wenn die Schande, die doch unter allen Uebeln das