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müthSart, von falschen Meynungen, des so versührenschk«Point llllronnsur eingenommen ist. Wenn wir uns crin-nern, was in der zweyten Abtheilung hierüber gesagt wei-den, so scheint es, als bliebe nicht viel mehr hierüber^sagen übrig. Christen, und das wollen doch alle, wenig-stens die allermeisten seyn, haben eS ja schon von Jugendaus gelernet, daß ihnen ihre Religion, tbdtlichenSclbstgenugthuung, Rache und Todschlag verbiete, dagcgmjaber Verträglichkeit, Freundschaft, Menschenliebe und gchmüthige Vergebung erlittener Beleidigungen, predige. Achwird Niemand laugncn, daß die Selbst - Bestrafung lichtwirklichen oder vermeinten Beleidigers, den Fall der Ab-wehr ausgenommen, den bürgerlichen Gesezcn zuwider,^keinem gesitteten Staate geduldet werden kenne. Die M->theidiger der Duelle, welche alle jene Wahrheiten cuigi-stehen müssen, mögen sich dann auch darnach prüfen >Ojuntersuchen, ob die Gründe die sie zur Vertheidigung chDuelle angeben, und dasjenige, was dieselben meistcmlKveranlaßt, sich mit den Begriffen vereinbaren lassen, Lwir von Ehre und Herzhaftigkeit festgelegt haben. Sie»gen sich prüfen, ob ihnen die Vertheidigung der wahren Ere, jedesmal den Degen in dle Hand gebe, und ob sie Mkennen dürfen, was sie für beleidigte Ehre halten; >rss'ihre Streitigkeiten veranlaßt, und um welcher Ursachen >rHllcn sie nöthig gefunden, ihre Herzhasrigkcit durch die Ißlczung der natürlichsten Pflichten zu beweisen, oder chRachsucht zu befriedigen.
. Anerkannte Wahrheiten wiederholen, und sie hiereiner andern Gestalt vor Augen legen wollen, mochte cl>^so überflüssig als für den größten Theil der Leser, ein»uüze und verdrießliche Sache seyn; und dies um so »ieI"Hda der Fehler nicht sowohl darin zu liegen scheint, daß