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diese Chinins halt aber den nn Zaum, der sonst keine Gc-seze kennt, und für den auch der Zaum der Religion ein jbloßer Zwirnsfaden ist. Der Ankläger trat vor Gericht, fder Beklagte sprach: jener habe gelogen, der Richter ge- !bot Awcykampf. Daher die Sitte sich zu schlagen, sooft mau Lügen gestraft wurde. Wer sein Wort gab, jauf dem Kampfplaze zu erscheinen, konnte eS nicht zurük- ^ziehen; daher l ie Heiligkeit des Ehrenworts. Die Edeln ^schlugen sich mit Schwertern, die Nichtedlcn mit Stören; ^daher die Verachtung, welche der Srsk traf; denn wereinen Stokschlag empfangen hatte, war wie ein Nichtedlcrbehandelt worden.
Nur die Nichtedlcn kämpften mit entblößtem Gesicht.Schläge in das Gesteht konnten daher nur Nichtcdlc treffen,und so wurde eine lUhrfeige Schande.
Es ist interessant, nachzuspüren, wie die Meinungender Menschen oft im dürren Sande Wurzel gefaßt, und zustämmigen Bamncn herangewachsen sind.
Man findet, daß, als die Advokaten der Abtey St. DiornysiuS und Bencdictus ihre Verfechter ausgesucht, durchdieselben ihre Streitigkeiten beylegen zu lassen, die Rich-ter von stärleans ausdrüklich verordnet haben, sich umdes Stvks und Schildes zu bedienen, weil sie nur Bürger-liche, (Roturiew) wären. Diese Gewohnheit blieb bis zuden Zeiten Ludwigs XI, da man das Sprüchwort führte: ^II L ete dutcu en viluiu, er hat sich wie ein Bauer mit !dem Stok geschlagen. !
Die Ritter mußten bey den Awcykampfen zu Pferd er-scheinen, und mit allen Arten der Rüstung versehen seyn. ,Der Zweykampf, den sie mitreiten, endigte sich gemeiniglich ^nicht eher als mit Untergang der Sonne, oder wann ma» !