der Duelle doch nicht, Ungeachtet auf diese Weise eine andreRegierung aufkam; vielmehr befestigten die Franzosen undDeutschen diesen Gebrauch noch mehr, unstarr denselben,wie billig gewesen wäre, abzuschaffen. In den Kapitula-ricn Karle des Großen findet man verschicdne, die Duellebetreffende Anordnungen, die man »och dazu für sehr nö-thig hielt. Und als das Kaiscrthum an die Deutschen siel,so richtete Kaiser (Duo II. in einer zu Verona angestelltenVersammlung, die Duelle besonders ein, als ein bequemesMittel zweifelhafte Fälle zu entscheiden. Auch die Geistli-chen waren dabey nicht ausgenommen; sie mußten sich ei-nen Verfechter aussuchen, lind ihre Sache durch denselbenausmachen lassen.
Besonders war der Gebrauch der Duelle in Frankreich,im yten Jahrhundert sehr gemein. Die Herzoge von Lo-thringen und Bayern, erhielten sogar daS Recht, daS Kampf-feld zu bestimmen. Sie ordneten die Kleidung und die Waf-fen der Kampfer; sie theilten Sonne und Wind, und urtheil-ten über die Awcykampfe, welche in ihren Hcrzoglhümcrngeschahen.
Die Aussorderung dcS Grafen Lernhard, der eine»allzuvcrtrauten Umgangs mir der Kayscrin Judith beschul-digt wurde, ist bekannt und gibt hinlänglichen Beweist, daßdamals die Duelle für etwas Erlaubtes und Löbliches er-halten wurden. Die Franzosen waren cS auch nicht allein,die diesen Gebrauch beybehalten haben; er war bey andernVölkern, den Spaniern, und Jtalianern nicht weniger be-kannt, und noch im Schwange, a!S sie schon das Joch derLongobarden und Gothen abgeworfen hatten.
Die Gewohnheit, Streitigkeiten mit dem Schwerte zuentscheiden, war insonderheit auch in Schweden und Däne-mark eingeführt; denn Fronthon 111. einer von ihren Kb-