AK2 BicrteS äbanptstück. Von den nenn fremden Sünden, nnd zwar von jenen drei, welche die wirkliche Sünde re.
Antw. 1) In die Sünde einwilligen, 2) zurSünde stillschweigcn nnd 3) an der Sünde theilnehmen.
Fr. Was heißt das: „In die Sünde An-derer einwilligen?"
Antw. Es heißt: Etwas Sündhaftes, das manverhindern könnte nnd sollte, entweder ausdrücklich er-lauben oder ein Wohlgefallen daran haben, dazu lachenoder wenigstens kein Mißfallen darüber bezeigen.
Belehrung und Beispiele. In die Sünde Andererkann man entweder ausdrücklich oder stillschweigend ein-willigen, indem man etwas Sündhaftes ausdrücklich erlaubt,oder indem man cS nicht verhindert. Durch solche Ein-willigung versündigte sich Saulus, weil er bei der Steinig-ung des heiligen Stephanus die Kleider der Mörderhütete; daher heißt es (Apstgsch. 7, 59.): „Saulus aberwilligte in seinen Tod." — Auch Aaron sündigte auf die-selbe Weise, indem er dem ungestümen Verlangen desVolkes, ein goldenes Kalb zu gießen und cs anzubeten,nachgab. — Ebenso die Bürger Jerusalems, welchein den gottlosen Rath nnd in das ungerechte Urthcil, das
die Hohenpriester und Aeltesten gegen Christus ausgesprochen
hatten, cinwilligten. — Auch Pilatus machte sich desschrecklichsten Mordes durch die Einwilligung zur KreuzigungChristi schuldig, obschon er seine Hände wusch und an derBlutschuld keinen Antheil haben wollte. (Sich das neben-stehende Bild!) — Zugleich ersehen wir an einigen Bei-
spielen, wie Gott diese Sünde strafe. Ach an hatte beider Einnahme von Jericho gegen den ausdrücklichen BefehlEtwas von der Beute zurückbehaltcn; sein Weib und seineKinder willigten in den Diebstahl des Vaters ein; daherwurden sic alle miteinander gesteinigt. Ebenso ging csJenen, die mit den Nebellen Core, Dathan und Abiron
übereinstimmten und gemeinschaftliche Sache machten. Siewurden alle miteinander von der Erde verschlungen. —Wie sehr sollten uuS diese Strafen Gottes von der sünd-haften Einwilligung zurückschreckcn; und dennoch wird dieseSünde so häufig begangen! Sie wird begangen von Jenen,welche an Sonn- und Feiertagen ärgerliche Tänze und Schau-spiele re. erlauben, von Eltern und Vorgesetzten, welcheihren Kindern und Untergebenen den Besuch der Tanzbödenund schlechter Gesellschaften, sündhafte Bekanntschaften :c.gestatten; von allen Jenen, welche der Anreizung zur Sündenicht ernstlich widerstehen re. O wie viele Sünden ent-stehen aus dieser Einwilligung! Die Unschuld wird verführt,Jünglinge und Jungfrauen gehen ihrem Verderben entgegen,
selbst das Ehebett wird ecktbeiligt! Darum rufe ich dir,m. chr. Leser! zu: „Locken dich die Lasterhaften, so
folge ihnen nicht! (Prov. 1, 10.) Laß dich weder durchSchmeicheleien und Versprechungen, noch durch Drohungen,weder durch Gewalt, noch durch List dahin bringen, daß duin das Böse cinwilligest, das Andere thun!"
Fr. Was will das sagen: „Zur Sünde An-derer st il l schw ei g en?"
Antw. Es will sagen: Bei Fehlern und Ver-gehungen des Nächsten nicht reden, wo man redenkönnte und sollte, den Nächsten nicht ermahnen, nichtwarnen und znrcchtwcisen, obschon es die Pflicht des Be-rufes oder wenigstens der Nächstenliebe von uns fordert.
Belehrung. Diese fremde Sünde wird also begangen1) von Solchen, welche durch ihren Beruf dazu verpflichtetsind, das Böse abzustcllen. Dergleichen sind: a) Seel-sorger, Prediger und Beichtväter, die zu denherrschenden Lastern ihrer Pfarr- und Beichtkinder schweigenoder gegen dieselben nicht ernstlich einschreiten. Von ihnen
sagt der Prophet: „Stumme Hunde sind sie, die nicht bellenkönnen." (Jsai. 56, 10.) Ii) Eltern, Hausväter undHausmütter, die zur Bosheit und zu den Sünden ihrerKinder und Dienstboten, obschon sie davon gar wohl wissen,schweigen und das Böse durch sie ungehindert geschehenlassen. 2) Solche, die durch christliche Nächstenliebeverpflichtet sind, das Böse zu hindern, und dazu gehört