Am Feierabende
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„nd Treue und Glauben unter den Menschen zu erhalten,mißbraucht und entkräftet. Kann es also eine größereSünde geben?
Fr. Warum ist der Meineid eine der verderb-lichsten Sünden?
AntW. Weil sie zeitliches und ewiges Ver-derben in ihrem Gefolge hat.
Fr. Worin besteht das zeitliche Verderben,das den Meineidigen trifft?
Antw. In verschiedenen zeitlichen Strafen, inbeständiger Unruhe des Gewissens, in Unheil und Un-glück, das da ruht auf ihm und seinem Hause. „Leidund Unglück ist ans seinem Wege," sagt der heiligePaulus. (Nöm. 3, 17.)
Belehrung. Schon auf dieser Welt ereilt den Mein-eidigen gewöhnlich die verdiente Strafe. Nach den Be-stimmungen der weltlichen Gesetze schon trifft den Meineidigendie Zuchthaus-und Kettenstrafe; auch verliert Jener, welcherwissentlich falsch schwört, alle Aemter, Würden und kürzer-lichen Ehren. Und wenn auch der Meineidige der Strafevon Seite der weltlichen Obrigkeit entgeht, so ereilt ihn dochganz gewiß Gottes Rache, Gottes Fluch, der Blitz seinesZornes. (Sieh das obige Bild!) In seinem Innern hater keine wahre Ruhe, und in seinem Hause und Geschäftekein Glück und keinen Segen mehr. Ganz wahr sind dieWorte, welche der heilige Chrhsostomus vom Meineideschreibt: „Kein Dolch verwundet so sehr, wie der Meineid,und kein Schwert tödtct so grausam, wie ein falscher Schwur.Daher schreibe dieses an die Wand deines Hauses undHerzens!" An dem Meineidigen bestätigt sich, leider! nurzu oft der Ausspruch der heiligen Schrift (Zach. 5, 4.):„Es soll kommen der Fluch in das Haus des falsch inmeinem Namen Schwörenden, und er soll bleiben mittenin seinem Hause und es verzehren, sein Holz sammt seinen
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Steinen." Wir sehen dieß in folgendem Beispiele buch-stäblich erfüllt.
Beispiel und Anwendung. Es hat sich nämlicham 12. Juli 1845 in Schwarzstein bei Nastenburg folgendermerkwürdige Vorfall ereignet. — Ein Schisferknccht warkurze Zeit vor dem erwähnten Tage eines Diebstahls be-schuldigt und in Folge dessen vor das Gericht zu Nastenburggezogen worden, und erbot sich zum Reinigungseide. Weiler aber ein unmoralischer Mensch und als Dieb berüchtigtwar, so wurde er zum Schwure nicht zugelassen. Da schwurer auf eigene Hand, d. h. gesprächsweise, und äußerte dabei:„Das erste Gewitter, das heraufkommt, möge mich erschlagen,wenn ich gestohlen haben sollte!" — Am 12. Juli zogüber Schwarzstcin ein schweres Gewitter, und der erwähnteSchifferknecht befand sich mit vier Kindern und einem Hundein seinem Wohnhause. Auf einmal erfolgte ein Donnerschlag; der Blitz hatte in das Haus des gedachten Schiffer-knechtes getroffen und den Missethäter in Mitte der ihnUmgebenden erschlagen, die zwar etwas betäubt, aber dennochunversehrt geblieben waren. Der Strahl war ihm in dieNase und in den Mund gefahren. Da das Haus inFlammen stand, so mußte der Getödtete hinauSgetragcnwerden; aber Niemand von den Einwohnern Schwarzsteinswollte den, wie sie meinten, von Gott Gerichteten berühren,trotz der Ermahnung des Pfarrers, der, nachdem seineErmahnungen fruchtlos geblieben waren, selbst ihn beseitigenmußte. Das Haus brannte nieder, doch verbreitete sich dasFeuer nicht weiter. —Gewiß ein merkwürdiger Fall; jedochbuchstäblich wahr, uns zum Beweise, daß der Meineid nichtselten zeitliches Verderben über den Menschen bringt.
Fr. Worin besteht endlich das ewige Verderben,das den Meineidigen trifft?
Antw. In der ewigen Verdammniß.
Belehrung und Beispiel. Der Meineid ist eineTodsünde, und wer diese Sünde begangen hat und nichtwahrhaft bereut und den Schaden nicht nach Kräften wiederersetzt, der wird ganz gewiß von: gerechten Richter im andernLeben auf ewig verworfen werden. Denn also spricht derHerr der Hcerschaaren: „Ich will zu euch kommen zumGerichte und ein schneller Zeuge sein wider die . . .Mein-eidigen." (Malach. 3, 5.) Und ach! was wird das fürein Gericht werden? Gewiß wird es da heißen: „Hinwegvon mir, ihr Vermaledeiten! in's ewige Feuer!" Dahersterben aber auch so viele Meineidige aus Verzweiflung alsSelbstmörder. In Berg am Laim, Landgerichts Au, (soerzählt der Volksbote,) hat sich am 5. Juli 1653 derachtundfünfzigjährige Bauersknecht Joseph Schwarz vonSchönenberg auf dem Heuboden seines Dienstherrn erhängt.Gewissensbisse wegen eines geleisteten falschen EidcS haben