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Christkatholisches Haus- u. Familienbuch in Wort u. Bild
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619
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Am Feierabende des 23. September. 619

Zweihundertsechsundsechzigstes Lesestück.Am Feierabende des 23, September.

und wegen seinerKenntnisse undHeiligkeit bereitszur bischöflichenWürde erhobenwar, nach Bayernkam, ersuchte ihnderHerzogTheo-do I., nach Re-gensburg zu kom-men, wo er auchdrei Jahre hin-durch die im wah-ren Glauben be-reits unterrichte-ten Bayern nochmehr im Christen-thume bestärkte.Hierauf wollte ernach Rom rei-sen, um sich überkirchliche Ange-legenheiten mitdem apostolischenStuhle zu be-rathen und dieGräber der Apostel und Märtyrer zu besuchen. Alleiner kam nur bis in die Gegend von Helfendorf bei München.Uta, des Herzogs Tochter, ward von Siegbald, einemjungen Edelmanne, entehrt. Da man die Schuld aufden Heiligen warf, so eilte ihm Uta's Bruder, von Wuthentflammt, nach, und ließ ihn von gedungenen Meuch-lern ergreifen, an die Sprossen einer Leiter binden undihn auf die grausamste Weise ermorden — am 22. Sep-tember 652. Den Leichnam des unschuldig Ermordetenbrachte man zuerst nach Aschheim und bald daraufnach Regensburg, wo der Herzog das herrliche KlosterSt. Emmeram erbauen ließ.

Gebet. O Gott, der du durch den heiligen BischofEmmeram in unserm lieben Vaterlande das Licht desGlaubens verbreiten ließest, verleihe uns auf die Für-bitte dieses Heiligen, daß wir nicht mehr in den Fin-sternissen des Aberglaubens, sondern im Lichte deswahren Glaubens wandeln, und dadurch zu deinerewigen Anschauung gelangen mögen durch Christum,unfern Herrn. Amen.

Vom Gottesraub (Sakrilegium) und vom geistlichen Wucher(Simonie).

Fr. Wodurch versündigt man sich endlich nochüberaus schwer gegen das erste Gebot Gottes?

Antw. 1) Durch Gottesraub, und 2) durch geist-lichen Wucher.

Fr. Was versieht man unter Gottesraub oderSakrilegium?

Antw. Eine Verunehrung Gott geheiligter Sachen,Personen oder Orte, z. B. wenn man ein heiligesSakrament unwürdig empfängt, einen Geistlichen miß-handelt, Kirchen oder heilige Gefäße entheiligt u. s. s.

Belehrung. Das Sakrilegium kann nach dieserErklärung verübt werden 1) an einer heiligen oder Gottgeweihten Sache, und zwar vor Allem an den heiligenSakramenten, wenn man sie ungiltig oder unwürdigausspendet und empfängt, oder auch, wenn man ohne Noth-wendigkeit und Erlaubniß daS heilige Altarssakrament berührt.Man kann ein Sakrilegium begehen an der heiligenSchrift, wenn man sie zu unehrbaren Scherzen miß-braucht, — an heiligen Gefäßen, Meßgewändern,Altären, Bildern Christi und der Heiligen, anReliquien und andern geweihten Dingen, — nicht minder,wenn man kirchliche Geräthschaften, Güter und anderesEigenthum der Kirche hinwegnimmt. Wer eine dieser Sündenbegeht, stürzt sich selbst in's Verderben; denn so steht ge-schrieben: „Wer Gott geheiligte Dinge verschlingt, der bereitetsich selbst den Untergang." — Gottesraub wird 2) auch anGott geweihten Personen begangen, wenn man z. B.einen Geistlichen schlägt, anspuckt, beschimpft, gegen ihnungerechte Prozesse, Klagen und Verfolgungen erregt. Gottselbst hat ja gesprochen: „Rühret meine Gesalbten nichtan!" (1. Chron. 16, 22.) Sünden gegen die Reinigkeit miteiner gottgeweihten Person tragen ganz besonders den Charaktereines Sakrilegiums an sich. — Endlich 3) kann man denGottesraub auch an einem geheiligten Orte begehen —durch Entweihung einer Kirche, Capelle, eines Altars, Gottes-ackers; dieß geschieht durch Einbruch, Beraubung, Anzündung,Unzucht, Aufruhr, Vergießung menschlichen Blutes, — durchBegräbniß eines Ungetauften oder Excommunicirten, durchHandelschaft u. s. f.; denn „Heiligkeit geziemt dem HauseGottes." (Ps. 92, 5.)

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