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Drittes Hauptstück. Eintheilmig der Ablässe.
richtige Büßer mit aller Zuversicht hoffen, daß ihnenFrüchte und Segnungen der Ablässe zu Theil werden.
Legende: Der heilige Pap st und MarthiStephanus, ('s 257.)
Mit Recht trat daher der heilige Papst Stephanus,dessen Fest auf den heutigen Tag fällt, den unmensch-lichen Grundsätzen des Bischofs Marcian entgegen,welcher mehreren Büßern selbst in der Stunde des Todes
die Wiederaufnahme in die Kirchengemeinschaft verwei-gerte. — Der heilige Stephan war von Geburt einRömer. Nachdem er die heiligen, Weihen empfangenhatte, wurde er Archidiakon der Kirche von Rom undstand diesem Amte unter den heiligen Päpsten Corneliusund Lucius vor. Als Letzterer zum Martertode geführtwurde, empfahl er ihn nachdrücklichst seiner Geistlichkeitund begehrte ihn zu seinem Nachfolger. Diesem Wunschedes heiligen Oberhirten gemäß wurde er den 13. Mai253 zum Papste gewählt und saß vier Jahre zwei Mo-nate und einundzwanzig Tage auf dem Stuhle des hei-
die ligen Petrus. Nachdem er mit Muth und Liebe dieKirche Gottes regirt und ihre Lehre mit aller Weisheit,wie schon oben gesagt, gegen die Irrlehre Marciansb ^ und Anderer vertheidigt hatte, erhielt er in der Verfolg-ung des Kaisers Valerian die Marterkrone im Jahre 257.
Gebet. Laß uns, o Gott! auf die Fürbittedes heiligen Papstes und Märtyrers Stephanus, derdie reuigen Büßer mit solcher Liebe wieder in dieKirchengemeinschaft aufnahm, die Gnade zu Theil wer-den, daß wir durch wahre und aufrichtige Buße dieSegnungen der Ablässe erfahren und dadurch schonhienieden in deine göttliche Huld und Gnade, jenseitsaber in deine himmlische Glorie und Herrlichkeit aus-genommen werden mögen — durch Christum, unfernHerrn. Amen.
ZMHmidertmidsmiszehlltes Lesestück.
Am Feierabende des 3. August.
Eintheilung der Ablässe.
Fr. Wie vielfach ist der Ablaß?
Antw. Zweifach: vollkommen und unvoll-kommen.
Belehrung und Beispiel. Der Ablaß ist voll-kommen, wenn alle zeitlichen Strafen nachgelassen wer-/ den; unvollkommen, wenn nur ein Theil derselbennachgelassen wird. So gibt es unvollkommene Ablässevon 46 Tagen, von 7 Jahren u. s. w., d. h. cs werdenuns da so viele zeitliche Strafen nachgelassen, als man ab-tragen würde, wenn man 40 Tage oder 7 Jahre langnach den alten Kirchensatznngen Buße wirkte. — Die-ser Unterschied zwischen vollkommenen und unvoll-kommenen Ablaß begegnet uns schon in den alten Vor-schriften der Bußdisciplin. Nach derselben konnten die vor-geschriebenen Bußstrafen entweder gelindert und die Buß-zeit abgekürzt, oder es konnte die ganze Bußstrafe nach-gelassen werden; die Genugthuung wurde nämlich nicht nachder Länge der Zeit, sondern nach dem hohen Grade derZerknirschung berechnet, und die Kirche bedingte daher alsnothwcndiges Erforderniß zu einem gänzlichen Nachlasseden höchsten Grad der Reue oder die äußerste Noth. —Nur ein paar Beispiele hiezu! Fabiola, eine römischeMatrone, erschien unerwartet in der Charwoche in der Reihe