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Christkatholisches Haus- u. Familienbuch in Wort u. Bild
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Am Feierabende des S. August.

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glaubt, es reiche zur Gewinnung eines Ablasses schon hin,nur etliche Vater unser und Ave Maria zu beten, die Kirchenzu besuchen und dann wieder in der alten Weise fortzuleben.O nein; dazu wird weit mehr gefordert; es wird gefordert1) wahre Buße; wer keinen reuigen Sinn und kein buß-fertiges Herz besitzt, der glaube ja nicht, daß er den Ablaßgewinne. Daher muß man vor jedem Ablässe durch die

heilige Beicht sein Gewissen reinigen; denn so lange die

Sünde noch im Herzen und die dafür verdiente ewige Strafedurch das Blut des Lammes nicht getilgt ist, kann vom Er-laß der zeitlichen Strafe, von einem Ablasse gar keine Redesein. Oder wäre es nicht sinnlos, wenn der weltliche Rich-ter einem znm Tode vcrurtheilten Verbrecher einige JahreKerkerstrafe Nachsehen wollte? Was hilft ihm solche Nach-sicht, wenn das Todcsurtheil nicht zurückgenommen ist? Inderselben Weise hilft auch dem Sünder der Ablaß Nichts,wenn die Sündenschuld und die ewige Strafe durch das

heilige Sakrament der Buße nicht verziehen ist. Also muß

man vor Allem beichten. 2) Dann muß man die hei-lige Communion empfangen, und 3) gewisse Ge-bete verrichten, bestimmte Kirchen besuchen, fa-

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sten und Almosen ge-ben u. s. w. Wer dieseBedingungen nicht erfüllt,gewinnt keinen Ablaß. Arme,die arbeiten könnten, aberlieber müssiz sein wollen(steh das nebenstehendeBild!), haben keinen An-spruch aufwohlthätige Spen-den aus unserm Vermögenund unfern Schätzen: Chri-sten, die nicht Ernst an-wendcn und an ihrem See-lenheile nicht arbeiten wol-len, können keinen Anspruchmachen auf die wohlthä-tigen Spenden aus den rei-chen Schätzen der KircheGottes.

^ Beispiel und Anwcn-dtMg. Gar schön erklärtdieß Cardinal Cajetandurch folgendes Gleichnißoder Beispiel. „Stellet euchvor," sagt er, „es habeein reicher und frommer Bürger einen sehr reichen undöffentlichen Fond angelegt, von welchem alle Schulden derArmen bezahlt werden sollen. Wenn nun unter diesen Ar-men einige wären, welche, wenn auch nicht ganz, doch zumTheil, ihre Schuld selbst bezahlen könnten, und dieß Geldersparen wollten, um damit üppiger leben zu können, wür-det ihr diese nicht für boshaft, ungerecht und einer solchenWohlthat unwürdig, ja sogar einer Strafe würdig halten,da sie ausdrücklich gegen den Willen des Spenders handel-ten, der den Fond nur für Jene niederlegte, welche unfähigsind, zu zahlen? Das Nämliche ist bei den nachlässigen undboshaften Büßern der Fall, welche durch Almosen, Fasten,Nachtwachen, Züchtigungen und andere Abtödtungen ihregeistigen Schulden wenigstens zum Theil abtragen könnten,sich aber unter dem Vorwände des Ablasses aller Bußwerkeentheben, um ihrem Leibe schmeicheln, sich der Vergnügungenfreuen zu können, und welche sagen: „Warum soll ich gegenmeinen Leib so grausam sein? Habe ich nothwendig, Bußezu thun, wenn ich einen vollkommenen Ablaß gewinne?Wenn ich eine Kirche besuche, einige Vater unser und AveMaria bete, wird mir ja alle Schuld und Strafe er-laßen!" — Dünkt es euch, daß diese wahrhaft die Gnadedes Ablasses verdienen, daß sie Ursache haben, sich die Ver-dienste des Leidens Jesu Christi und seiner Heiligen anzu-eignen? Wahrlich nicht!" Hingegen dürfen wahre und auf-

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