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Christkatholisches Haus- u. Familienbuch in Wort u. Bild
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489
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Am Feierabende des 29. Juli.

Zweihimdertmidzehntes LeseW.

Am Feierabende des 29. Juli.

Von der Genugthuung, die uns als Buße auferlegt wird.

Fr. Ist mit dem Austritt aus dem Beichtstuhldas Werl der Buße schon vollendet?

Antw. Nein, noch bleibt die Genugthuungübrig, d. h. wir müssen zunächst die vom Beichtvaterauferlegte Buße fleißig verrichten, dann aber auch unsselbst Bußwerle auferlegen und allen Schaden gutmachen, den wir dem Nächsten durch die Sünde zuge-sügt haben.

Belehrung. Genugthun im Allgemeinen heißt eine

Mchler, Hausbuch.

schuldige Sache vollständig bezahlen oder die einem Andernzugefügte Unbild wieder gut machen. Die sakramenta-lische Genugthuung hingegen ist jene Vergütung, in welcherder Mensch für die begangenen Sünden Gott dem Herrnwenigstens Etwas entrichtet; denn eine vollkommeneGenugthuung für unsere Sünden können wir Gott in Ewig-keit nicht leisten. Dieses Etwas ist nun zunächst die unsvom Beichtvater auferlegte Buße.

Fr. Warum legt uns der Beichtvater eine Buße auf?

Antw. Weil sie uns nothwendig ist 1) zur Besser-ung unscrS Lebens und 2) zur Abbüßung der zeitlichenSündenstrafen.

Belehrung. Der Beichtvater legt uns eine Bußeauf, 1) weil sie uns zurBesserungunsers Lebensnothwendig ist; durch die ihm auferlegten Bnßwcrke sollnämlich der Büßer vom Sündigen abgeschreckt werden; dennStrafen, sagt man im Sprüchwort, schrecken vom Bösen ab.Statt der bösen Werke müssen nun gute Werke geübt werden.Die Sünder haben durch ihren sündhaften Wandel AndernAergerniß gegeben und so die Kirche Gottes beleidiget. Darumgenügt es nicht, daß sie ihre Buße bloß im Innern wirken,sie müssen auch äußere Bußwerke üben, d. h. Genugthuungleisten, auf daß die geärgerten Personen durch ihren neuenund frommen Wandel erbaut, gleichfalls zur Buße und Tu-gend angespornt werden und so der Kirche Genüge geschehe,in welcher man Nachlassung der Sünden erhält. — 2) DieBuße oder Genugthuung, die uns der Beichtvater auferlegt,ist auch zur Abbüßung der zeitlichen Sünden-strafen nothwendig. Gott läßt zwar mit der Schuld derSünde auch die ewige Strafe — die Verdammniß —>nach, aber nicht immer die zeitlichen Strafen, die der Sün-der entweder in dieser Welt, oder in der anderen im Fcg-feuer abbüßen muß. Es ist da, wie wenn z. B. Jemandeine tödtliche Wunde empfangen hat. Der Tod muß er-folgen, wenn keine schnelle Hilfe kommt. Diese Hilfe kommt;der Tod wird verhindert; aber nach überstandener Todes-gefahr bleibt doch noch die Heilung und gänzliche Vernar-bung der Wunde zurück. Durch Gottes Barmherzigkeit wirddie Todsünde hinweggenommen, die Seele vom ewigen Un-tergänge errettet; allein die gänzliche Ausheilung der unsdurch die Sünde geschlagenen Wunde, die gänzliche Vertil-gung der zurückgebliebenen Narbe überläßt Gott unsererSorgfalt; denn cS wäre von der göttlichen Güte gewiß zuviel verlangt, wenn wir haben wollten, er sollte uns dieSünden ohne alle Genugthuung erlassen. Gott thut

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