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Christkatholisches Haus- u. Familienbuch in Wort u. Bild
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379
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Am Feierabende des 12. Juni.

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WUM

bittcnd, Ihr wollet auf Sonnabend nach ^ssuinlionis Nsriaogegen Abend zu Freiburg bei uns ankommen, und Sonntagsdarnach unfern Sohn nach christlicher Ordnung zum Sakra-mem der heiligen Taufe bringen helfen, alsdann des KindesPathe und unser und unserer lieben Gemahlin lieber Gevat-ter sein. Heinrich." — Der Archidiakon erschien zur be-stimmten Zeit und wohnte als Taufpathe der heiligen Hand-lung bei. Nach Beendigung derselben reichte er als Geschenkfür den Prinzen einen Dukaten, sich entschuldigend, daß erbei seiner Armuth keine würdige Gabe für einen solchen Pa-thcn hätte. Der Herzog aber antwortete: „Ich habe nichtdarauf gesehen, sondern es war mir bloß aneurem andächtigen Gebete gelegen und um einenfrommen christlichen Pathcn für mein Kind zuthun." Mit diesen Worten machte er seinem Gevatter einenBecher voll Dukaten zum Geschenke. — Lerne hieraus, meinChrist! daß man bei der Wahl der Gevattersleute vor Al-lem auf Tugend und religiösen Wandel sehen muß.

Fr. Soll man der großen und schweren Verpflich-tungen wegen angebotene Pathenflellen nicht znrückweisen?

Antw. Nein, wenn man nicht sehr wichtige Gründehat; denn wie könnte man je ohne billigen Grund einenDienst so großer, christlicher Liebe abweisen und auf dieseWeise die Anordnung und Einrichtung der Kirche stören!

Belehrung. Taufpathenstelle zu übernehmen ist stetsein Werk christlicher Nächstenliebe; darum soll sich dessen Nie-mand ohne höchst wichtige Gründe weigern; denn „einrechtschaffener Mann wird gerne Bürge fürseinen Nächsten," sagt Sirach. (29, 19.) Wersollte nicht gerne Alles thun, um eine Menschenseele Gottzuzuführen und aus ihr ein Kind Gottes zu machen? Es

hat Jesus Christus für uns Versicherungund Bürgschaft übernommen. (Hcbr. 7.) Wersollte sich nun weigern, dem Dienste zu ob-liegen,' dem zu unterziehen sich unser Gottund Herr nicht gescheut hat?

Beispiel und Anwendung. Ein schö-nes Beispiel in dieser Beziehung geben nnsjene frommen Neger auf St. Domingo.Als nämlich ein Theil von St. Domingounter französischer Herrschaft stand, betrach-teten angesehene Colonistcn es als eine heiligePflicht, Morgens und Abends ihren Negerngemeinschaftlich den Katechismus zu erklären.Die Bestunterrichteten mußten alsdann denNeuangekommenen, die sie als ihre Brüderbetrachteten und liebten. Unterricht ertheilen,sie im Gebete und in den Wahrheiten derReligion unterweisen, und so zum Empfangeder Taufe vorbereitcn. Wenn nun die jüngstangekommenen Afrikaner von dem Missionärfür würdig befunden wurden, die Taufe zu empfangen, sowurden die ältern, d. i. die bisherigen Lehrer derselben,dazu bestimmt, Pathenstelle bei denselben zu vertreten.(Sieh das obige Bild!) Es wäre schwer, die Gefühleder Freude und des Glückes zu beschreiben, welche dieseguten Neger empfanden, wenn sie ihre Kameraden und bis-herigen Schüler zur heiligen Taufe führen durften; es warfür sie ein Festtag. Die Erinnerung an eine solche Ehrewich niemals aus ihrem Gedächtnisse; die Pathen stelleverschaffte ihnen aber auch eine tiefe Ehrfurcht, große An-hänglichkeit und den lebhaftesten Dank von Seite der Neube-kehrten, von denen sie als Väter betrachtet und das ganzeLeben hindurch innig geliebt und geehrt wurden. — Möch-ten von diesen braven Negern alle Taufpathcn und alleTäuflinge lernen!

Fr. Was entsteht aus der Gevatterschaft?

Antw- Eine geistliche Verwandtschaft.

Belehrung. Aus der Gevatterschaft bei der Taufe so-wohl, als bei der Firmung entsteht eine geistliche Verwandt-schaft 1) mit Dem, der tauft oder sinnt; 2) mit dem Ge-tauften und Gesinnten; 3) mit dessen Eltern, so daß diePathen oder Gevattern mir diesen Personen nach Anordnungder Kirche keine Heirath eingehen können, es werde denndieses Hinderniß durch Dispensation, d. i. durch besondereErlaubnis) der geistlichen Obern gehoben. — Damit nundiese geistliche Verwandtschaft nicht unter Mehrern gestiftet,und so die Ehehindernisse vermehrt werden, so läßt die Kirchein der Regel nur Einen eigentlichen Taufpathen zu, höch-stens zwei von verschiedenem Geschlcchte; die Uebrigen, dieetwa noch zugelassen werden, sind nur als Taufzeugen anzu-sehen, welche sonach nicht geistlich verwandt sind.