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Drittes Hauptstück. Von den Taufpathen.
die Fürbitte dieses Heiligen, daß wir, die wir auf dei-nen heiligen Namen getauft sind, einst Theil nehmen andeiner Herrlichkeit, duirch Christum unfern Herrn. Amen.
Hllildertdrciundsechzlgstes Lesestück.
Am Feierabende des 12. Juni.
Bo» den Taufpathen.
Fr. Wozu werden bei der Taufe Path en genommen?
Antw. Um als Bürgen zu dienen, daß ihre Täuf-linge die Gnade der Taufe, welche sie empfangen, getreubewahren, und das Versprechen, welches sie für dieselbenthun, erfüllen werden.
Belehrung. Bei der Taufe werden aus kirchliche An-ordnung Pathen genommen. Ihre Bestimmung ist die ebenangegebene. Der heilige Thomas von Aquin sagt dar-über : „ Wie Derjenige, welcher zur Welt kommt, eine Amme,die ihn nährt, und einen Lehrer, der ihn unterrichtet, nöthighat, so müssen auch Diejenigen, welche durch die Taufe in derGnade Gottes zu leben beginnen, der Sorge und Einsichteiner weisen Person anvertraut werden, auf daß sie in derchristlichen Gottseligkeit wachsen und so heilige und vollkom-mene Menschen werden."
Fr. Welche Obliegenheiten hat ein Taufpathe?
Antw. Der Taufpathe muß 1) den Täufling zurTaufe bringen und daselbst statt seiner, wenn Letzterernoch unmündig ist, die Taufgelübde ablegen; 2) muß ersich bei der Nachlässigkeit oder dem Tode der Eltern umdas geistige und leibliche Wohl Dessen, den er aus derTaufe gehoben hat, anuehmeu.
Belehrung. Der Taufpathe muß den Täufling 1) zurheiligen Taufe bringen und statt seiner dieTaufgelübde ablegen. „Die heilige Kirche, diese sorg-same Mutter," sagt der heilige Augustin, „gibt den Kin-dern die Füße anderer Leute, damit sie kommen; sie gibtihnen anderer Leute Herz, damit sie glauben, und andererLeute Zungen, damit sie bekennen." 2) Sollen sich dieTaufpathen bei der Nachlässigkeit oder demTode der Eltern nach Kräften um das zeitlicheund ewige Wohl der aus der Taufe Gehobenenannehmen. Sie sind gleichsam Mitväter, Mitmüt-ter, daher die Bezeichnung „Gevatter," „Gevatterin,"weil sie mit Vater und Mutter, insbesondere aber inErmangelung derselben für eine gute Erziehung ihrer Tauf-
kinder sorgen, auf sie stets ein obachtsames Auge haben, sievon Zeit zu Zeit vom Bösen abmahnen und zum Gutenancifern sollen.
Fr. Worauf soll man also bei der Wahl einesPathen sehen?
Antw. Da die Pathen so wichtige und heilige Ver-pflichtungen haben, so soll mau in der Wahl derselbendurchaus nicht gleichgültig zu Werke gehen, vielmehr sollman darauf sehen, daß der Pathe 1) das gehörige Alterhabe, 2) katholisch sei, 3) in den Geheimnissen der Re-ligion und in andern zur Seligkeit nothwendigen Stückenwohl unterrichtet, und endlich 4) von guten Sitten sei.
Belehrung. Die Pathen sollen folgende Eigenschaf-ten besitzen: 1) sollen sie das gehörige Alter ha-ben; eine Mannsperson muß wenigstens vierzehn, eineWeibsperson wenigstens zwölf Jahre alt sein. Denn wiekönnte die Kirche Kinder, die selbst noch nicht verstehen, wassie thun, als Bürgen annehmen? 2) Sollen sie katho-lisch sein. Die Kirche lang ja doch nicht Leute als Bür-gen annehmen, die ihr nicht zugethan sind; weßhalb auchnur katholische gewählt werden sollen. 3) Wer selbst nichtsvon Religion und göttlichen Dingen weiß, der kann unmög-lich für religiöse Erziehung Bürgschaft leisten. Darummuß ein Taufpathe vor Allem in den Geheim-nissen der Religion und in Sachen des Glau-bens wohl unterrichtet, und 4) ein tugendhafterund braver Katholik sein. Wie könnte ein böser undverkehrter Mensch für die gute Erziehung seines TaufkindesBürgschaft leisten? Deßhalb schließt die Kirche offene und.verschneite Sünder, Trunkenbolde rc. von Pathenstellen aus.O! wie thöricht handeln jene Eltern, die bei der Wahlihrer Gevattersleute nur darauf sehen, ob dieselben reich undangesehen seien, ob sie dem Täufling klingende Münzenzum Angebinde machen u. s. w., nicht aber auf deren sitt-lichen Werth und Wandel!
Beispiel und Anwendung. Ganz vernünftig undchristlich hat in der Wahl eines Taufpathen gehandelt Her-zog Heinrich von Sachsen, Vater der sächsischen Chur-fürsten Moritz und August, ein milder, gutmüthiger und herab-lassender Fürst. — Am 31. Julius 1526 wurde ihm seinzweiter Sohn August geboren. Weit entfernt, bei der Be-stimmung eines Taufpathen auf hohen Rang und Stand zusehen, wählte er einen seiner Unterthanen; und der Grunddazu war bloß die anerkannte Frömmigkeit dieses Mannes.Ilnvermuthet bekam der ehrwürdige Archidiakon Abt zuChemnitz ein fürstliches Handschreiben, des Inhaltes: „Weilwir zu Euch sonderliche Meinung tragen, begehren wir gütlich