XXXV
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Wie es unter der Kaiser!. Regierung (nach dem Senatus-Consultvom 30ten Januar 1810) hiermit gehalten ward 383;
Wie nach der Restauration 283, 284.
Mehrere Provinzen, Städte u. s. f. hatten das besondere Vorrechterworben, daß ste nie als Apanage weggegeben werden sollten 273***
Apostolische Notariem Entstehung, Ernennung und Befugnisse derselben768, 787.
sppet onmms ll'nkus 3K—47.
Neuere Bestimmungen darüber 804, 80S, 972, 973.
Merkwürdiges Beispiel der Anwendung derselben aus der neuestenZeit 805.
Appellation von dem Papst an ein künftiges Concilium War nicht unge-wöhnlich 765, 704;
Formel, deren sich Philip der Schone Labei bediente 765, 765», 766;
wird von Pius dem Zweiten durch die Bulle exeerwbilis verboten737 ***.
Appellation bei den geistlichen Gerichten. So lange nicht drei überein-stimmende definitive Aussprüche erschienen waren, konnte man immer»och appelliren 787, 788.
Bei interlocutorischen Urtheilen waren zwei solcher Aussprüche hin-reichend 788.
Die Appellation ging von dem Official des Bischofs an den des Erz-bischofs, von diesem an den des Primas (wo es einen gab) undzuletzt an den Papst;
Wann und wodurch die Appellation an den Papst eingeführt ward788, 789.
Große Mißbräuche, die bei dieser Appellation an den Papst Stattfanden 790.
Nach der pragmat. Sanction und dem Konkordat mußte der Papstdie Appellations-Richter in Frankreich ernennen 790, 792,
Verfahren dabei ibid.
Wohin die Appellation ging, wenn ein Geistlicher eines privilegirtenVerbrechens (M. s. Verbrechen der Geistlichen) angeklagt war815, 813 *.
.^rröts, wrrets <Ie reKleinsnt, nrretes 43, 905, 953 **.
Ausnahme - Tribunale (trlkunnux cl'attributiou). Eintheilung und Namenderselben 161, 162.
Kurze Ueberstcht ihrer Befugnisse 949 ».
Versuch, von dem Hof i- I. 1787 ausgegangen, alle Ausnahme-Tri-bunale aufzuheben 138—140.
Ausrüfe (erioss) beim Verkauf eines Seeschiffs 561.
Aussteuer der Krone unter dem Kaiserreich,
Was dazu gehörte 280 -281,
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