Fünktcr Abschnitt.
Von den Ausnahme-Gerichten.
Es gab der sogenannten Ausnahme-Gerichte (trikunsaxä'stti'idukiori) vor der Revolution eine so große Menge, daßes eben so lästig als nutzlos wäre, sie alle aufznzählen. Wirwerden uns daher begnügen, nur von den vorzüglichsten zu sprechen.Man kann füglich drei Classen derselben unterscheiden, nämlich:1) solche, welche über besondere Gegenstände, 2) solche, dieüber besondere Personen und 3) solche, die sowohl über beson-dere Personen als Gegenstände urtheilten. Zu der ersten Elastegehören: 1) die Consular-Gerichtsbarkciten (sui-illietions eonsu-l->ii' 08 ) und andere Handelsgerichte, wie die con8erration 6o c,vonu. s> f., 2) die Domaincn - Kammern (cllsml,i-68 llu clomsins,buresux äe8 6nk>nce8), die über alle Domainen-Sachcn ent-schieden, 3) die Forstgerichte (e->ux er loret8), nach ihren ver-schiedenen Abstufungen (gruerie8, M3itri868 c>68 esux et loret8,tsble8 cle msibre), 4) die Salzkammcrn (gl'eni6i-8 ä 86>), 5)die Stcnergerichte (eloetion8), und die Oberstcucrhöfe (eoui-8 äe8S>cle8), 6) die Münzgerichte (suriiliotion8 äe8 inonnk>io8) undder Obermünzhof (ooui'8 3es rnonnsie8), 7) die Admiralitäts-Büreaus (bulesux ck'sniirkiutL) und 8) die Zollgerichte (buresuxcle8 trsit68). Zu der zweiten Elasse von Gerichten, deren Ge-richtsbarkeit sich über besondere Personen erstreckte, gehörten 1)die Vogtci des Palastes (provütö äo I'liütol), 2) das Gerichtreguöko8 clo IRvtol genannt, 3) die Oberrechenkammern (cbgm-br68 sto8 comxt68), 4) die geistlichen Gerichte, (obschon diebeiden zuletzt (vl° 3 und 4) genannten auch zu der folgendenElasse gezählt werden könnten), 5) die Militair-Gerichte. Zuder dritten Elasse, welche sowohl über besondere Personen als
11