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XXXIV
Admiral. Ableitung de« Worts 541, 542.
War eine der ersten Stellen des Reichs 543.
Name des ersten Admirals unter Ludwig d. H. 54S.
Die Rechte und Einkünfte desselben waren sehr groß 537, 541—544.Die Stelle desselben ward i. I. 1627 aufgehoben, später aber wiederhergestellt 543, 543
Früher gab es auch besondere Admirale für gewisse Küsten 542.Admiralitäten. M. s. Seegerichte.
Advokaten. M. s. die einzelnen Gerichte, Parlament, Chatelet u. s. f.
.. beim Cassationshof 938, 938 ***, 941, 974, 974„ beim ehemaligen Staatsrath. Befugnisse derselben und SiN'richtung ihres Kollegiums 896„ Devise derselben: soll« tu« oernsre «oleu, lbld.
„ beim jetzigen Staatsrath 974, 974 *.äKknts du Koiivoroeinent 970, 970 *.
Agenten der Klerisei 880, 881.
„ wohnten unter gewissen Beschränkungen den Sitzungen des gehei-men Raths (ooo8<;>I des Partie«) bei 880.
Amortisation. (M. s. Beilage i-il. l>). Was sie war 707.
Grund derselben 706, 707.
Die Geistlichkeit konnte unter dem dritten Geschlecht keine Güter be-sitzen, die nicht amortisirt waren 707, 708.
Unter dem ersten und zweiten Geschlecht war es anders 708, 709.Amtmänner hatten ehmals Sitz und Stimme im Parlament 112 *.
— mußten ehmals im Parlament erscheinen, um ihre Urtheile zurechtfertigen 9.
Lnatbema. M. s. Ercommunikation.
Annaten. Was sie sind 730
Beschränkung und Aushebung derselben durch die pragmat. SanctionCarls des 7ten 735.
Wiederherstellung derselben durch das Concvrdat mit Leo d. Zehnten747, 748.
Gänzliche Aufhebung derselben in der Revolution.
Jährlicher Betrag der Gelder, die in den letzten Zeiten dadurch nachRom gingen 748 *.
Apanagen 264.
Gingen anfangs als volles Eigenthum nebst den Souverainetäts-Rechten auf die jüngern Sohne über 264,später fielen sie in Ermangelung männlicher Erben an die Kronezurück 254, 265, 273.
Sollten nach dem Decret der Constituirenden vom I3ten Aug. 1790nicht mehr in Grundeigenthum, sondern in Renten auf den Konigl.Schatz bestehn 279.