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2 (1837)
Entstehung
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liierter Abschnitt.

, Umständlichere Beschreibung der innern Einrichtung undU. des Geschäftsganges des Parlaments von Paris.

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7-ü -^re constitmrende Versammlung hob durch ihr Dccret vomk. 6. und 7. September 1790 (Dosen, tom. III. x. A17 ) die Par-

lamente in ganz Frankreich auf. Hierdurch ward es ferner^ unmöglich, die Einrichtung und den Geschäftsgang dieser großenGerichtshöfe durch eigne Erfahrung und Anschauung kennen zuM lernen, sondern Alles, was sich auf sie bezieht, ist dem Gebiet^ ^ der Geschichte anheim gefallen. Da nun schon ein Zeitraum

von fast einem halben Jahrhundert uns von jener Epoche trennt,so wird es den Freunden der Rechts-Geschichte nicht unange-ZM nehm scyn hier eine umständlichere Darstellung Alles desjenigen,was sich auf die Zusammensetzung und die Gerichts-Verwaltungder Parlamente bezieht, zu finden. Zwar wird in dem Fol-A9> genden vorzüglich und fast einzig von dem Parlament von Pa-i'LiM ris die Rede seyn. Allein theils haben, wie wir schon früherbemerkt, sich alle Parlamente von Frankreich nach dem Muster^ des Pariser gebildet; theils aber war das Parlament vonParis,*) so wie das älteste, also auch an Rang und Achtung

*) Sieht man nicht blos auf die Verwaltung der Gerechtig-tigkeit, so hatten andere Parlamente hin und wieder sogarnoch größere Vorrechte als das von Paris. So hatte dasParlament der Provence (zu ^ix) wegen der großen Ent-fernung von dem eigentlichen Sitz der Regierung von jeherdas Recht sich in Abwesenheit des Gouverneurs mit derFinanzverwaltung zu befassen, Auflagen zu erlauben u. s. f.Es behauptete auch das ausschließliche Recht zu haben,allen Breven, Bullen und ähnlichen Schreiben, die von