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2 (1837)
Entstehung
Seite
XXIX
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Vorladung (verschiedene Namen) 16, 17, 358 *.

nach dem Salischen Gesetz 16, 17,

Strafgeld, wenn einer nicht erschien (mannina) 17,

Feist der Vorladung in den ältesten Zeiten 17, 18, L67,

»ach der jetzigen Gesetzgebung 867,

in dieser Frist ward der Tag der Insinuation, der Vorladung undder Verfalltag nicht mitgezählt, 867geschah in verschiedenen Zeiten bald ohne, bald auf richterlichen Be-fehl 860 *»*, 361-363.

die Erlaubniß dazu konnte vor der Revolution auch durch eine Bitt-schrift (rssiuüte) an den Richter nachgesucht werden 363,Abschaffung dieser Bittschriften seit der Revolution 363.

Vorladung vor die Parlamente und cours souvei-ames 861, 383, 363 *,Formalitäten der Vorladungen 363, 366.

Vorladung bei einem räkerö 387.

einfache und geschärfte (ajournömsut saus intimation ot avocintimation) 353, 354.

Vorladungsbefehle in Criminalsachen nach der alten Gesetzgebung, 46t»,461. (M. s. N. retinere in ineuts curiao).

Vorladungsbefehl in Criminalsachen nach der neuern Gesetzgebung 515,517 », 518, 530.

Vn (bei einem Urtheil) 390.

Vus« et montrees 397 ***,

sind durch die vrüon. 6 . 1667 abgeschafft ib!6.

W.

Wehrgeld, 4VeroAsIcium, Widriz-iiäum 31, 33. S. Sühuegeld.Westgothen setzen sich in Frankreich fest VH-,

Gesetze derselben Vll.

Westgothisches Reich. Ausdehnung desselben VU.,

Entstehung desselben vn.,

Untergangerhält sich im Süden >ili

Wiederholungsfall (bei Verbrechen). M. s. Rückfall.

Widerspruch zwischen den Urtheilen desselben, oder mehrerer Gerichtshöfe363, 363 *.

Wilhelm der Eroberer. Durch ihn entsteht die erste Verbindung vonFrankreich mit England X.

Wohnort, selbst gewählter (ckomieilo elu) S58.