was bis hierhin gesagt worden, wird hinreichen, um Jedemeinen Begriff der Verhältnisse, worin in Frankreich die richter-liche zu der vollziehenden Gewalt steht, zu geben* *). Es hatbesonders zu den Zeiten des Kaiserlichen Despotismus nicht anKlagen über die zu große Ausdehnung der letzter» gefehlt. Be-sonders erregte das beständige um sich greifen des Staatsrathsden Argwohn vieler, welche in der demselben beigelegten Ge-richtsbarkeit nur eine Wiederkehr der ehmals so verhaßten Evo-cationen erblickten. Bei dem Umsturz des Kaiserreichs hofftenalle diese, auch der Staatsrath werde mit demselben untergehen.Wirklich erwähnt auch die Charte v. I. 1814 des Staatsrathsmit keiner Silbe**). Man konnte denselben daher als unterden Trümmern des Kaiserreichs begraben ansehn. Allein diealte Dynastie hatte kaum wieder festen Fuß gefaßt, als die Kö-nigliche Verordnung v. 29rcn Juni 1814***) den Staatörathins Leben zurückrief. Die Organisation, welche sie diesem Kol-legium gab, ist uoch noch mehr im Sinn der absoluten Gewaltals die frühere (unter dem Kaiserreich). Die Verordnung un-terscheidet (Art. 5) den eigentlichen geheimen Rath des Königs(eonseil ä'vn - lisut) von dem Staatsrath. Dieser letztere be-hielt im Ganzen dieselben Befugnisse wie früherhin. In dem-selben wurden fünf Comitö s, 1) der Gesetzgebung, 2) der strei-tigen Sachen, 31 des Innern, 4) der Finanzen, 5) des Handelsniedergesctzt, welche dem Kanzler und den Ministern, zu deren
entschieden worden, noch den Consiict erheben. Doch diesessind Erzeugnisse oder Ucberbleibsel des Despotismus, zuwelchem unter dem Kaiserreich Alles hinneigte.
*) Ueber den Kaiserlichen Staatsrath und dessen amtlichenWirkungskreis seke man besonders: Du eonseil <1e I'öisr,«Io sa eornziosilion, «Io ses alt« idutions, «Io son Organi-sation inteiiouio, «Io sa inurebe, et clu eaiaetöi'e eie sessetes, yndlie jiar HI. Doere. I'a, is 1810. Man mußsieb hüten den Sraatörath mit dem geheimen Rath (eonsoilI»iv«H zu verwechsclu, welchen der Kaiser zuweilen entwe-der wegen politischer Ursachen oder wegen Legnadigungs-sachen versammelte.
**) Auch die gegenwärtige (vom I. 1830) nicht.
***) Dosen. eoel. goner. Dane. dom. II. p. 25.