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2 (1837)
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Gerichts betrifft, so hatten die Partheien hierin die Wahl ge-rade wie bei der Appellation, und zwar so, daß derjenige, wel-cher die Cassation erwirkt hatte, als Appellant angeschn wardOrt. 19). — Ward das Urtheil wegen Mängel des Ver-fahrens für nichtig erklärt, so mußte letzteres, von dem erstenfür nichtig erklärten Act an, vor dem zweiten Gericht wieder-holt werden. Die Advokaten trugen alsdann die ganze Sachenochmals vor, und so erfolgte das Urtheil Ort. 20). Warddas Urtheil aber seines Inhalts wegen für nichtig erklärt, soward einzig über den Rcchtspunkt, auf den es ankam, vor demzweiten Gericht verhandelt, und zwar ohne daß irgend ein Ver-fahren, eine Instruction des Prozesses vorherging Ort. 21).*)Gegen dieses zweite Urtheil konnte in jedem Fall wieder Cassa-tion eingelegt werden Ort. 20, 21). Wenn indessen, nachdemeine Sache zweimal cassirt war, das Urtheil des dritten Ge-richts mit den beiden ersten übereinstimmte, so mußte, ehe dieSache nochmals vor das Cassations-Gericht gebracht werdenkonnte, letzteres sich an die gesetzgebende Versammlung wenden.Diese gab dann eine Erklärung des Gesetzes, nach der, wennsie von dem König bestätigt war, das Cassations-Tribunal sichrichten mußte Ort. 21)**).

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*) In dem Abdruck des Gesetzes über die Errichtung des ^

Cassationshofs war art. 21 ein sehr wesentlicher Druckfeh- »r>

ler eingeschlichen, welcher durch ein späteres Decrct der Ä

Constituirenden vom I4ten April 1791 verbessert ward.

Nach den Worten dieses Artikels, die so lauteten: „V«n8Io oss ou Io jugomorit sura öcö cassö, I'siksiro sorg sior-töo ä I'sulUenoe, hatte man irrthümlich folgenden Zusatzaufgenommen „äsns Io tribunsl orclingioe, gui svsitä'aborä connn on clornior rossort", welches offenbar demSinn des Gesetzes widerspricht. Das Dccret vom I4tcnApril 1791, welches dieses verbesserte, war den Gerichtennicht zugesendet worden, welches das Direktorium nach-holte. Uesen, tom. III. p. 155.

**) Später ward dieses in Etwa geändert, wie wir sogleichbemerken werden. Nach der Instruction vom 29ten Sept.

1791, wodurch die Constituirende die von ihr geschaffeneEinrichtung der Criminal - Procedur erläuterte, mußte dasCassations-Tribunal schon vor der zweiten Cassation eines >