Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
916
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(und nach der Napvleon'schen Gesetzgebung derjenigen der Pre-votal- und Spccialhöfe so wie der Militair-Gcrichte) gegen allevon den Gerichten in letzter Instanz erlassenen Urtheile, aberauch nur gegen solche, durch die Cassation angehn. Um denzu häufigen Gebrauch dieses Rechtsmittels auf alle Arten zuverhindern, war (si-t. 16) festgesetzt, daß in Civilsachen die .Vollstreckung des Urtheils durch Einlegung der Cassation nichtaufgchalten* *); so wie (Art. 1) daß um dieselbe in Civilsachenanstcllen zu dürfen, ein vorläufiges Urtheil, wodurch sic fürzulässig erkannt wird, erforderlich seyn sollte. Nach Art. 6 er-nennt das Cassations-Tribunal alle halbe Jahre eine Com-mission Von 20 seiner Mitglieder, welche unter dem Titel:kurciru <los reguötos vorläufig über die Zulässigkeit der Cassa-tions - Gesuche und Syndikats-Klagen entscheiden. Bei dieserCommission war zu einem definitiven Beschluß die Mitwirkungvon wenigstens 12 Richtern (art. 6) und die Uebeinstimmungvon wenigstens drei Viertheilen derselben erforderlich (srt. 7).Fand eine solche Mehrheit nicht statt, so urthcilte das gesammtcCassations-Tribunal über die Zulässigkeit oder Nichtzulässig-keit der Cassation, und zwar nach einfacher Simmcnmehrheit(r>rt. 8)**). Erst nachdem die Cassation zugclasscn war, durftederjenige, welcher sie nachsuchte, die Gcgenparthei vor das

Die Prevotal- und Specialhöfe, für die fast dasselbe galt,bestehn nicht mehr. Gegen die schiedsrichterlichen Urtheilefindet in der Regel auch Cassation statt. Man sehe art.1028 des coä. 6. prooöcl. oiv.

*) Nach der jetzigen Gesetzgebung sind ein Paar Fälle inEhescheidungösachen ausgenommen. M. s. Ooll. VIsp. »ot.263 und die Commentatvren. — Sonst muß Einer, der zurBezahlung einer gewissen Summe verurtheilt ist, dieselbeungeachtet der Einlegung der Cassation bezahlen, undzwar ohne Caution fordern zu dürfen. Einzig die öffentlichenKassen haben das Recht, nur nach geleisteter Sicherheit zubezahlen.

**) Jetzt entscheidet die soction ckes regulltes nach absoluterStimmenmehrheit über diese Zulässigkeit.