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2 (1837)
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fiiidung neuer Beweisstücke eine Ausnahme zu machen pflegte.

Für alle bei dem Staatsrath verhandelten Sachen ward ein

nicht, wie die Anwälte, verpflichtet, Register zu führen oder sieoffen zu legen. Sie hatten das Vorrecht oomminimus mitdem großen Siegel (Th. I. S. 306, 312). Wirklich wurdenauch um die Stelle eines Advokaten beim Staatsrath gehörigauszufüllen nicht gemeine Talente und sehr ausgebreitetcKenntnisse besonders des öffentlichen Rechts und der aesamm-teu Verwaltung erfordert. Um die Ehre und Wurde derGesammtheit derselben noch mehr zu erhalten, waren sie zueinem Kollegium vereinigt, welches als Vorsteher einenDechant, vier Syndiken und einen Gerichtssccretair hatte.Der Dechant ward auf Lebenszeit, die übrigen Beamtennur auf zwei Jahre ernannt. Das Kollegium selbst schlugzu jeder dieser Stellen drei Kandidaten vor, aus welchender Kanzler einen wählte. Alle Klagen, welche ein Advo-kat gegen den andern wegen unanständiger Behandlunghatte, alle Forderungen, daß ein Advokat die zur Einsichterhaltenen Actenstücke zurückgcbe, alle Vorschläge zur Er-haltung und Verbesserung der Disciplin wurden vor dieVersammlung der Advokaten gebracht und von diesen ent-schieden. Gegen diese Entscheidung der Versammlung,welche bis zu einer Brächte von 100 Livres erkennenkonnte, fand keine Art von Appellation oder irgend einWeg Rechtens, als einzig der Recurs an den KanzlerStatt. Bei dieser Versammlung führte der Dechant nebstden Syndiken den Vorsitz. Der erstere sprach aber nurdas Resultat der Berathung aus. Die Einsammlung derStimmen, die Darstellung der eingegangenen und dem Ge-richtssccretair cingclieferten Klagen gekörten den Syndiken.Jede Woche fand regelmäßig eine solche Versammlung derAdvokaten beim Staatsrath statt. Damit darüber nichtzuviel Zeit für sie verloren ging, waren sie in sechs Ab-theilungen (oolonnes) getheilt, und zwar so, daß die älte-sten Advokaten unter alle diese Abheilungen vertheiltwaren. Jede derselben fungirte einen Monat, worauf diefolgende an die Reihe kam u. s. f. Zuweilen fanden aberauch bei besondern Gelegenheiten General-Versammlungenstatt, welche von den Syndiken zusammenberufen wurden.Mau pflegte dabei unter die Advokaten eine Art Münzenoder Spielpfennige (jotovs, jetons <1v prösonoo) zu ver-theilen. Auf denselben war ein Adler, der nach der Sonnestrebte, abgcbildet, und sie trugen die Devisesolis lasoorovre solom", wodurch man auf die Nähe, in welcherdie Advokaten des Staatsraths bei der Königl. Majestätstanden, hindeutete.